Wann steht es zu?
- Das ordentliche Invalidengeld läuft am ersten Tag des Folgemonats nach Einreichdatum des Antrags, sofern sämtliche verwaltungsmäßigen und sanitären Voraussetzungen gegeben sind.
- Dieses Leistungsgeld ist mit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit vereinbar.
- Das Invalidengeld hat eine dreijährige Gültigkeit und kann auf Antrag des Betreffenden innerhalb der Fälligkeit erneut bestätigt werden.
- Wird das Invalidengeld drei Mal hintereinander bestätigt, so wird es daraufhin definitiv zuerkannt.
Bei Erreichen des Rentenalters und der übrigen Voraussetzungen wird das ordentliche Invalidengeld von Amts wegen in eine Altersrente umgewandelt.
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