Wem steht der Elternurlaub zu?
Der Elternurlaub kann von den selbständig Tätigen beansprucht werden, welche im Vormonat vor Inanspruchnahme des Elternurlaubes die Beiträge (bzw. einen Teil davon) eingezahlt haben. Während des Elternurlaubs darf keine Arbeitstätigkeit ausgeführt werden.
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