Menü close
Wofür interessieren Sie sich?
DE

Elternurlaub für Selbstständige

Wem steht der Elternurlaub zu?

Wem steht der Elternurlaub zu?

Der Elternurlaub kann von den selbständig Tätigen beansprucht werden, welche im Vormonat vor Inanspruchnahme des Elternurlaubes die Beiträge (bzw. einen Teil davon) eingezahlt haben. Während des Elternurlaubs darf keine Arbeitstätigkeit ausgeführt werden.

Von den Vorteilen für lvh-Mitglieder profitieren
Noch offene Fragen?

Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach.
Wir sind gerne für Sie da!

1
/
1
Headset vor Telefon auf einem Bürorahmen