Der Antrag
Der Antrag auf Mutterschaftsgeld muss beim NISF/INPS auf telematischem Weg eingereicht werden, und zwar:
- über die Webseite des NISF/INPS, Bereich Online-Dienste, mittels PIN-Zugang (www.inps.it – Online-Dienste);
- über die Patronatsstellen – anhand der von Ihnen gebotenen telematischen Dienste.
Bei selbstständig tätigen Müttern ist der Antrag erst nach der Geburt des Kindes zu übermitteln, jedenfalls binnen von einem Jahr ab Ende des vergütbaren Zeitraums, damit die Betreffende nicht den Leistungsanspruch verliert.
Noch offene Fragen?
Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach.
Wir sind gerne für Sie da!
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