Wieviel steht zu?
Während des Mutter- bzw. Vaterschaftsurlaubs hat die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer Anrecht auf 80% der Tagesentlohnung, die aufgrund der letzten Bezüge unmittelbar vor Beginn der Arbeitsenthaltung berechnet wird (in der Regel aufgrund des letzten Arbeitsmonats vor Beginn der Mutterschaft).
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