Wer zahlt diese Leistung aus?
In der Regel wird dieses Leistungsgeld vom Arbeitgeber im Voraus ausbezahlt.
Das Mutterschaftsgeld wird folgenden Arbeitnehmerinnen direkt vom NISF ausbezahlt:
- Saisonarbeiterinnen
- Landwirtschaftliche Arbeitnehmerinnen (außer wenn der Arbeitgeber den Fixangestellten das Mutterschaftsgeld vorstreckt);
- im Schauspielwesen tätigte Arbeitnehmerinnen (bei Gelegenheitsanstellung oder befristeter Aufnahme);
- Haus- und Familienangestellte;
- Arbeitslos oder suspendierte Arbeitnehmerinnen.
Das Mutterschaftsgeld wird vom NISF direkt ausbezahlt. Der Zahlungsmodus kann im Antrag gewählt werden:
- entweder in bar beim Postamt,
- oder mittels Gutschrift auf dem Bank- oder Postkonto.
Noch offene Fragen?
Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach.
Wir sind gerne für Sie da!
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