Der Antrag
Der Antrag auf Elternurlaub muss telematisch über einen der folgenden Kanäle eingereicht werden:
- über die Webseite des NISF/INPS, Bereich Online-Dienste, mittels PIN-Zugang (www.inps.it – Online-Dienste);
- über die Patronatsstellen – anhand der von Ihnen gebotenen telematischen Dienste.
Das Leistungsgeld wird vom NISF/INPS direkt ausbezahlt. Wird das Geld nicht innerhalb von einem Jahr ab Beendigung der Elternzeit ausbezahlt, so verjährt sich der Leistungsanspruch. Diese Verjährung wird jedoch unterbrochen, falls der/die Antragsteller/in Unterlagen mit einem sicheren Datum beim NISF/INPS vorlegt (wie z. B. Zahlungsbeantragungen, – aufforderungen usw.).
Noch offene Fragen?
Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach.
Wir sind gerne für Sie da!
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