Menü close
Wofür interessieren Sie sich?
DE

Elternurlaub für Selbstständige

Der Antrag

Der Antrag

Der Antrag auf Elternurlaub muss telematisch über einen der folgenden Kanäle eingereicht werden:

  • über die Webseite des NISF/INPS, Bereich Online-Dienste, mittels PIN-Zugang (www.inps.it – Online-Dienste);
  • über die Patronatsstellen – anhand der von Ihnen gebotenen telematischen Dienste.

Das Leistungsgeld wird vom NISF/INPS direkt ausbezahlt. Wird das Geld nicht innerhalb von einem Jahr ab Beendigung der Elternzeit ausbezahlt, so verjährt sich der Leistungsanspruch. Diese Verjährung wird jedoch unterbrochen, falls der/die Antragsteller/in Unterlagen mit einem sicheren Datum beim NISF/INPS vorlegt (wie z. B. Zahlungsbeantragungen, – aufforderungen usw.).

Von den Vorteilen für lvh-Mitglieder profitieren
Noch offene Fragen?

Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach.
Wir sind gerne für Sie da!

1
/
1
Headset vor Telefon auf einem Bürorahmen