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Der Elternurlaub in der Sonderverwaltung

Zustehendes Zeitausmaß

Zustehendes Zeitausmaß

Der Elternurlaub steht für höchsten 3 Monate zu und ist innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes in Anspruch zu nehmen. Nur bei einer voradoptiven Anvertrauung und bei einer Adoption (italienischer u. internationaler) steht der Elternurlaub für höchsten 3 Monate zu. Dieser ist jedenfalls innerhalb des ersten Jahres ab Aufnahme des Minderjährigen in die Familie zu beanspruchen, sofern das Kind zum Zeitpunkt der Adoption bzw. Anvertrauung nicht das 12. Lebensjahr überschritten hat.

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Headset vor Telefon auf einem Bürorahmen