Leistungsausmaß
Das tägliche Ausmaß des Leistungsgeldes wird folgendermaßen berechnet: 30% von 1/365 der Einkünfte aus arbeitnehmerähnlicher Projektarbeit und dergleichen, erzielt in den 12 Monaten, die zur Überprüfung der Beitragsvoraussetzungen berücksichtigt werden.
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