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Der Antrag

Der Antrag auf Mutterschaft bzw. Vaterschaft ist dem NISF/INPS telematisch zu übermitteln, und zwar:

  • über die Webseite des NISF/INPS, Bereich Online-Dienste, mittels PIN-Zugang (www.inps.it – Online-Dienste);
  • über das Contact Center – vom Festnetz aus erreichbar unter der kostenlosen Nummer 803164 bzw. vom Mobilnetz aus erreichbar unter der gebührenpflichtigen Rufnummer 06164164 (je nach gewähltem Mobilfunktarif);
  • über die Patronatsstellen bzw. die Intermediäre des Instituts – anhand der von Ihnen gebotenen telematischen Dienste;

Normalerweise muss der telematische Antrag auf Mutterschaft bzw. Vaterschaft vor Beginn der Mutterschaftszeit eingereicht werden, jedenfalls binnen eines Jahres ab Ende des vergütbaren Zeitraums, damit der/die Betreffende nicht den Leistungsanspruch verliert.

Die Arbeitnehmerin muss das Geburtsdatum des Kindes und die betreffenden Personaldaten innerhalb von 30 Tagen ab der Geburt über einen der oben angeführten telematischen Dienste mitteilen.

 

Unterlagen, die in Papierform einzureichen sind 

Die ärztliche Bescheinigung (aus der die Schwangerschaft hervorgeht) sowie die anderen Unterlagen, die zur Auszahlung des Mutter- bzw. Vaterschaftsgelds erforderlich sind, müssen in Originalform bei der zuständigen NISF/INPS-Amtsstelle eingereicht werden. Diese Dokumente können am Schalter abgegeben oder per Post mittels Einschreibebrief übermittelt werden.

Auf dem Umschlag, der die ärztlichen Unterlagen enthält, ist Folgendes anzuführen:

  • die Protokollnummer, die beim Online-Verfahren zur Übermittlung der Unterlagen zugewiesen wurde;
  • die Angabe "Unterlagen zur Beantragung der Mutter-/Vaterschaft – Ärztliche Bescheinigungen" (gemäß Datenschutzgesetz).
     

Verjährung des Leistungsanspruchs

Der Leistungsanspruch verjährt sich nach einem Jahr ab Ende des Mutter- bzw. Vaterschaftsurlaubs. Zur Anspruchsbeibehaltung muss die/der Betreffende noch vor Ablauf des besagten Jahres, die mit einem sicheren Datum versehenen Unterlagen einreichen. Das Ansuchen um Unterbrechung der Verjährungsfrist kann beim NISF/INPS auch mit zertifizierter E-Mail (PEC) oder per Post (Einschreibebrief mit Rückantwort) übermittelt werden.

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