SISTRI: Erneuter Aufschub der obligatorischen Anwendung
SISTRI: Erneuter Aufschub der obligatorischen Anwendung
Der Ministerrat hat in der Sitzung vom 29. Dezember 2016 das Dekret "Milleproroghe" genehmigt, welches nochmals die Fristen für die obligatorische Anwendung des SISTRI bis zur Beauftragung des neuen Betreibers des SISTRI und maximal bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.
Bis zu den besagten Fristen finden nur jene Strafen (um 50% reduziert), für die fehlende Eintragung im Sistri System und die Nicht-Zahlung des Jahresbetrages Anwendung. Dieser muss von den verpflichteten Subjekten innerhalb 30. April 2017 eingezahlt werden. Auch im Jahr 2017 bleibt somit das sogenannte „doppio binario" aufrecht. Es werden auch weiterhin die Anforderungen und Verpflichtungen in Papierform bleiben, d.h. die Führung des Abfallbegleitscheines und des Abfallregisters mit der Anwendung der dafür vorgesehenen Strafen im Falle der Nichteinhaltung, während die digitale Aufzeichnung der Daten fakultativ ist. Zusammenfassend erinnern wir nochmals, dass die Einschreibung im SISTRI für Erzeuger, Transporteure und Betreiber von gefährlichen Sonderabfällen seit März 2014 Pflicht ist. Was insbesondere die Erzeuger von gefährlichen Sonderabfällen anbelangt, müssen sich nur Körperschaften und Betriebe Einschreiben mit mehr als 10 Angestellten, die Abbruch-, Bau- und Erdbewegungstätigkeiten, industrielle Verarbeitungen, handwerkliche Verarbeitungen, Handelstätigkeiten, Dienstleistungstätigkeiten, Tätigkeiten aus dem Sanitätsbereich ausüben ins System eintragen.
Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie gerne bei der lvh-Rechtsberatung unter 0471/323310.