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Fahrradträger: Aussetzung bringt Chance für Neuregelung

24.01.2024 |

Durch die Aufhebung gelten, bis zu einer Endgültigen Entscheidung des Gerichtshofs, weiterhin die alten Richtlinien. Mehrere Berufsgemeinschaften im lvh befürworten die Maßnahme

Mit einer Verordnung vom 19. Jänner 2024 des Consiglio di Stato wurden die neuen Richtlinien für die gelegentliche Anbringung von Fahrradträgern auf Fahrzeugen der Kategorie M1 (PKW und Wohnmobile) aufgehoben. Dadurch gelten weiterhin die alten Richtlinien. 

Das heißt jedoch auch, dass die Aufhebung der neuen Bestimmungen noch nicht endgültig ist.

Der lvh hat seinerseits die Bestimmungen von Anfang an angefochten, ganz besonders Dank der Obfrau der Kfz-Mechatroniker/innen Julia Genetti, des Obmanns der Berufsgruppe Metall, Dietmar Mock, sowie des Obmanns der Mietwagenunternehmer/innen Hansjörg Thaler. Die Bemühungen des lvh finden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kraftfahrzeuge, der Verbraucherzentrale und dem CNA statt. Alle begrüßen daher die vorläufige Aussetzung der jüngsten Maßnahmen zu Ski- und Fahrradträgern.

„Diese neuen Richtlinien werden einstimmig von allen Verbänden abgelehnt“, unterstreicht Julia Genetti, Obfrau der Kfz-Mechatroniker/innen im lvh. „Die Aussetzung der Verordnung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“. Der Obmann der Berufsgruppe Metall im lvh, Dietmar Mock, schlägt in die gleiche Kerbe: „Bei der Verordnung handelt es sich um eine absolut nicht umsetzbare Regelung, dass sie nun, bis auf Weiteres, aufgehoben wurde, ist nur folgerichtig. Wir setzten uns auch weiterhin für eine Endgültige Abschaffung ein“, so Mock abschließend.

Der lvh wird die Vorgänge weiterverfolgen und über die Entwicklung entsprechend berichten.

Im Bild, der Berufsbeirat der Berufsgruppe Metall (v.l.n.r.): Stefan Meraner, Johannes Engl, David Gross, Julia Genetti (Obfrau der Kfz-Mechatroniker/innen), Dietmar Mock (Obmann der Berufsgruppe Metall), Roland Battisti und Richard Irsara - Foto © lvh.apa

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