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Bilaterale Körperschaft unterstützt Körperpflegeberufe

13.05.2021 |

Bereits Anfang des Jahres hat die Bilaterale Körperschaft des Handwerks der Autonomen Provinz Bozen (BKH) den Schönheitspflegern und Friseuren in Südtirol FFP2-Masken zur Verfügung gestellt. Nun folgt eine weitere Hilfsmaßnahme für die gesamte Gruppe Körperpflege.

Es waren insgesamt rund drei Monate im Jahr 2020, in denen Berufe im Bereich der Körperpflege aufgrund lokaler und staatlicher Corona-Einschränkungen nicht arbeiten konnten. Entsprechend vielzählig waren die Ansuchen für den Covid-19-Scheck in diesem Bereich. „Insgesamt haben sich 363 Unternehmen für 758 Mitarbeiter diesbezüglich an die Bilaterale Körperschaft gewandt. Um dem gesamten Sektor zusätzlich zu den staatlichen und lokalen Hilfspaketen unter die Arme zu greifen, haben wir uns für ein weiteres Unterstützungspaket entschieden“, erklärt BKH-Präsident Martin Haller. Konkret sieht dieses einen Beitrag in Höhe von 200 Euro (brutto) für jeden in der BKH eingeschriebenen Betrieb im Bereich Körperpflege und ebenso 200 Euro (brutto) für jeden Mitarbeiter dieser Firmen vor. Die Auszahlung erfolgt direkt an den Arbeitgeber, welcher wiederum den Betrag über den Lohnstreifen an die Mitarbeiter weitergibt. „Unser Ziel ist es, ein solidarisches Zeichen zu setzen und damit Arbeitnehmern wie Arbeitgebern unseren Beistand anzubieten“, betont auch BKH-Vizepräsident Giuseppe Terranova. Die Sozialpartner werden auch in Zukunft alles daran setzen, Betriebe zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern.

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