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Die temporäre Unterkunft ist eine betriebliche Notwendigkeit

01.12.2020 |

Jetzt ist es offiziell: Betriebe können ihren Mitarbeitern eine temporäre Unterbringung am Betriebssitz anbieten. Der lvh, die Landesrätin Maria Magdalena Hochgruber Kuenzer und Landtagsabgeordneter Gert Lanz haben sich dafür stark gemacht. „Diese Neuerung ist eine betriebliche Notwendigkeit, um flexibel auf den Arbeitsmarkt reagieren zu können und den Fachkräftemangel entgegenzuwirken“, betont lvh-Präsident Martin Haller.

Der Landtag hat das ok für den Landesgesetzentwurf bezüglich der temporären Unterbringung am Betriebssitz gegeben. „Wir freuen uns sehr, dass unser Vorschlag, den wir zusammen mit
Gert Lanz der Politik vorgebracht haben, umgesetzt wurde. Ziel ist es, dass Betriebe schnell und flexibel auf die Entwicklung des Arbeitsmarktes reagieren können. Steht zum Beispiel ein großer Auftrag an, ist ein Betrieb oft auf Mitarbeiter aus anderen Landesteilen angewiesen. Dabei spielt Schnelligkeit eine entscheidende Rolle“, betont lvh-Präsident Martin Haller. „Diese neue Regelung soll ebenso dem Fachkräftemangel in Südtirol entgegenwirken und Lehrlingen, unabhängig von ihrem Wohnort, Chancen ermöglichen. Es ist sehr wichtig, dass wir weder Betrieben noch Arbeitnehmern Steine in den Weg legen. Das neue Landesgesetz unterstützt Betriebe bei ihrer Arbeit und ist somit zugleich eine Bereicherung für die Wirtschaft“, erklärt Landtagsabgeordneter Gert Lanz. Vor allem der Bausektor könne von diesem Beschluss profitieren.
Für diesen Erfolg war ebenso die gute Zusammenarbeit mit Landesrätin Maria Magdalena Hochgruber Kuenzer ausschlaggebend. In zahlreichen Treffen wurden mit ihr die Bedürfnisse des Südtiroler Handwerks erörtert und diskutiert. „Der Austausch mit Landesrätin Kuenzer war sehr wichtig. Sie hat unseren Anliegen gegenüber Verständnis gezeigt und sich auch dementsprechend dafür eingesetzt“, unterstreicht Haller.

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