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Nur Schrittweise Öffnung für Körperpflegeberufe

26.11.2020 |

Die Hoffnung, dass nächste Woche auch alle Körperpflegeberufe wieder arbeiten dürfen war groß. In welchen Bereich die Öffnung effektiv möglich ist, mit welchen Auflagen diese verbunden sein wird und welche Verlustbeiträge für den Sektor vorgesehen sind, fragten heute u.a. über 130 Friseure, Schönheitspfleger, Tätowierer und Naildesigner Landesrat Achammer.

lvh-Vizepräsident Hannes Mussak begrüßte heute Abend zahlreiche Mitglieder im Bereich Körperpflege zu einer außerordentlichen Videokonferenz mit Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer. Der lvh hatte sich in den letzten Wochen besonders für diese Berufskategorie eingesetzt, die aufgrund von Covid-19 große Einbußen zu verbuchen hat. „Ihr ward bereits im Frühjahr die ersten, die zusperren mussten und die letzten, die wieder arbeiten durften. Auch jetzt im Herbst habt ihr die Krise wieder hart zu spüren bekommen. Heute möchten wir euch die Gelegenheit geben, die neuen Entscheidungen der Landesregierung aus erster Hand zu erfahren und konkrete Fragen an Landesrat Philipp Achammer zu stellen“, erklärte Mussak. Achammer erläuterte im Detail die nächsten Schritte in Hinblick auf die kommenden Öffnungen: „Ab Montag, 30. November werden der gesamte Handel und die Friseursalons wieder öffnen können sowie der Präsenzunterricht in den Mittelschulen ermöglicht. Am 4. Dezember dürfen dann auch die Schönheitspfleger, Tattoo- und Nailstudios wieder arbeiten. Uns ist sehr wohl bewusst, dass alle nun eine zügige Öffnung fordern, allerdings gilt Südtirol bis zum 4. Dezember 2020 als rote Zone und demnach sind wir auch an staatliche Vorgaben gebunden“, betonte der Landesrat. Er sicherte allerdings zu, sich nochmals für die Öffnung der gesamten Körperpflegeberufe einzubringen. Hinsichtlich Hilfspakete kündigte er verschiedene Unterstützungsmaßnahmen für alle Betriebe an, die in der Lockdown-Zeit schließen mussten. Staatliche Verlustbeiträge seien bereits im Rahmen der Restori-Dekrete vorgesehen. Ergänzt werden sollen diese Beihilfen durch Landesförderungen, damit alle Betriebe in den Genuss der Verlustbeiträge kommen. In einem Kurzreferat erläuterte lvh-Steuerexperte Lorenz Tinkhauser die Vorgaben im Rahmen der Restori-Dekrete. lvh-Rechtsexperte Tobias Toll informierte über die vorgeschriebenen Sicherheits- und Hygieneprotokolle. „Wir werden unsere Mitglieder auch weiterhin unterstützen und beraten. Dies gilt aktuell besonders für die Schönheitspfleger, die Tattoo- und Nagelstudios. Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum genau jene Bereiche, welche seit jeher am strengsten die Sicherheits- und Hygienevorschriften einhalten, nicht auch am 30. November öffnen sollten. Der lvh wird diesbezüglich nochmals bei den Entscheidungsträgern intervenieren, bevor das Landesdekret definitiv veröffentlicht wird. Nach wie vor steht unseren Mitgliedern die Corona-Hotline und unsere Webseite zur Verfügung, auf der Informationen und Dekrete laufend aktualisiert und veröffentlicht werten“, unterstrich lvh-Vizedirektor Walter Pöhl abschließend.

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