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PKW-Hauptuntersuchungen und Führerscheine automatisch verlängert

19.03.2020 |

Um die Verbreitung von Covid-19 effektiv einzudämmen, haben Betriebe und öffentliche Ämter ihre Arbeit teilweise, oder sogar ganz eingestellt. Aus diesem Grund wird sowohl die Fälligkeit der Pkw-Hauptuntersuchungen als auch jene von Führerscheinen und Identitätskarten aufgeschoben.  

Der Aufschub von Hauptuntersuchungen ist jetzt offiziell: Das Gesetzesdekret Nr. 18 vom 17. März 2020 sieht vor, dass alle Fahrzeuge mit Fälligkeit der Hauptuntersuchung innerhalb 31. Juli 2020 bis zum 31. Oktober 2020 verkehren können. Bereits vereinbarte Vormerkungen werden von Amts wegen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben und die jeweiligen Fahrzeughalter darüber informiert. Neue Vormerkungen werden bis auf weiteres keine angenommen. Auch wird die Gültigkeit der Identitätskarten und Führerscheine, die verfallen sind oder nach in Kraft treten des Dekrets verfallen, bis zum 31. August 2020 verlängert. Für die Ausreise bleibt allerdings die im Dokument angegebene Fälligkeit aufrecht. „Auch wir sehen uns verpflichtet, unsere Arbeit für die Gesundheit und die Sicherheit des Landes auf dringende Arbeiten zu reduzieren“, sagt Ronnie Mittermair, Obmann der KFZ-Mechatroniker im lvh Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister. „In Betracht der derzeitigen Situation ist es sinnvoll, dass die Fälligkeit der Hauptuntersuchung von Fahrzeugen aufgeschoben wurde. Die Prüfstelle in Bozen bleibt für dringende Angelegenheiten weiterhin offen.“ Diese solle aber nur telefonisch oder mittels E-Mail kontaktiert werden. Auch Abnahmen werden bis auf weiteres keine durchgeführt mit Ausnahme folgender Fälle: die Abnahme und Zulassung von Fahrzeugen für Notfalldienste im Sanitätsbereich sowie von Fahrzeugen für den öffentlichen Personentransport. Eine Ausnahme gilt auch für die Abnahme und die Zulassung von Fahrzeugen für Personen- und Warentransport mit entsprechender Ermächtigung (Werkverkehrsermächtigung und für Warentransport Rechnung Dritter, Mietwagen mit Fahrer, Taxi). Ebenfalls können die ADR-Bescheinigungen weiterhin erneuert werden. Abnahmen, die derzeit bereits vorgemerkt sind, werden ebenso durchgeführt.  

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