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Gerüstbaukurs PiMUS und Einweisung in die persönliche Schützausrüstung gegen Absturz (PSA 3. Kategorie)

Gerüstbau & Seilsicherung 

Beschreibung
Kurs-Nummer:
8-811-2402
Ort:
Bozen, Haus des Handwerks, Mitterweg 7
Sprache:
Deutsch
Kostenlose Parkmöglichkeit:
lvh-Tiefgarage bei Kursen in Präsenz
Dauer:
33 Stunden
Zielgruppe:
Bauarbeiter aller Berufsgruppen die Gerüste auf-, ab- oder umbauen
Verfügbarkeit Plätze:
frei
Termine:
17.06.2024
08.30–12.30 Uhr 13.30–17.30 Uhr
18.06.2024
08.30–12.30 Uhr 13.30–18.00 Uhr
24.06.2024
08.30–12.30 Uhr 13.30–17.30 Uhr
25.06.2024
08.30–12.30 Uhr 13.30–18.00 Uhr
Preis
Preis für lvh-Mitglieder:
650,00 € + MwSt.
Preis für BKH-Mitglieder:
Betriebe die Mitglied bei der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk (BKH) sind erhalten einen Beitrag in Höhe von 5 €/ Kursstunde. Dieser Beitrag wird von der Kursgebühr abgezogen und direkt mit der BKH verrechnet. Achtung: Laut geltendem MwSt.-Gesetz muss die Mehrwertsteuer auf die gesamte Kursgebühr (Mitgliederpreis) berechnet werden!
485,00 € + MwSt. (auf Mitgliederpreis)
Preis für Nicht-Mitglieder:
764,71 € + MwSt.
Kostenlose Abmeldung möglich bis:
03.06.2024
Sie haben noch Fragen?
8-811-2402
Martin Gasser
Bildungswerkstatt
Hauptsitz Bozen
8-811-2402
Damian Gruber
Bildungswerkstatt
Hauptsitz Bozen
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Beschreibung

Juridisches Modul: allgemeine Gesetzgebung zum Thema Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, Unfallstatistiken und Gesetzesübertretungen auf Baustellen, GvD 81/08 - Arbeiten in der Höhe ("lavori in quota"), GvD 81/08 - Mindestsicherheitsmassnahmen auf Baustellen; Technisches Modul: Inhalte des PiMUS (Auf-, Um- und Abbauplan), ministerielle Ermächtigung, Skizzen und Ausführungsprojekt, richtige Verwendung und Aufbewahrung der individuellen Sicherheitsausrüstung, richtiger Einsatz der Verankerungen (Typen und Techniken), Sicherheitsüberprüfungen; Praktisches Modul: Auf-, Um- und Abbau von verschiedenen Gerüsten, Notfallmaßnahmen und Rettungsaktionen. Gemäß Art. 136 und Anlage XXI GvD 81/08 in geltender Fassung

Zusatzmodul PSA: richtiger Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Gemäß Art. 77 GvD 81/08 in geltender Fassung

Aus rechtlichen Gründen ist für den Erhalt des Diploms die volle Anwesenheit, die aktive Teilnahme und das Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erforderlich. Wetterfeste Arbeitsbekleidung und persönliche Schutzausrüstung, falls vorhanden, mitbringen.

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