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24.05.2012
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Der Bereich des Umweltrechts ist von zahlreichen Vorschriften rund um Entsorgung und Transport der Abfälle gekennzeichnet. Nach Art der Abfälle und der Anzahl der Mitarbeiter sind vonseiten des Betriebes verschiedene Auflagen zu erfüllen.
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Das Ministerialdekret Nr. 65/2010 führt wichtige Neuerungen im Bereich der Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (RAEE) ein. Die neuen Bestimmungen gelten für Vertreiber von Elektrogeräten, für Installateure und Servicestellen von Elektro- und Elektronikgeräten sowie für Transporteure für Dritte (conto terzi), die im Namen der Vertreiber tätig sind.
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Raee |
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Der Ministerrat hat am 30.04.2010 das Gesetzesdekret beschlossen, mittels welchem der Termin für die Einreichung der MUD-Erklärung vom 30. April auf den 30. Juni 2010 aufgeschoben wird.
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MUD 2010 |
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Noch bis zum 29. April haben alle Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten Zeit, sich in das neue staatliche Abfallmeldesystem SISTRI einzutragen. Da die Einschreibung für Klein- und Mittelbetriebe ein Aufwand ist, hat der LVH eine Konvention mit dem Bozner Recyclingunternehmen Santini abgeschlossen.
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SISTRI |
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Gemäß geltenden staatlichen Bestimmungen müssen sich Betriebe, welche ihre eigenen Abfälle transportieren, in das nationale Verzeichnis der Umweltfachbetriebe eintragen. Die bisher geltende vereinfachte Eintragung gilt seit Dezember 2009 als verfassungswidrig. Mit Anmeldeformular zum Herunterladen.
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Eintragung Umweltfachbetrieb |
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Mit 14. Jänner 2010 wurde staatsweit ein neues Erfassungssystem für die Rückverfolgbarkeit der Abfälle - kurz SISTRI genannt - eingeführt. Dieses System ersetzt die bisher vom Gesetz vorgesehenen Dokumente im Papiervormat wie den Abfallerkennungsschein, das Abfallregister und, ab nächstem Jahr, auch die MUD-Jahresabfallerklärung durch eine elektronische Meldung.
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SISTRI |
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