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09.02.2012
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Das Patronat INAPA ist eine Einrichtung des Landesverbandes der Handwerker und arbeitet in den Bereichen Fürsorge und Soziales.
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Die Dienstleistungen sind kostenlos für den Handwerker sowie für seine
Familienmitglieder und umfassen:
- Rentenanträge, Überprüfung und Richtigstellung der Pensionsjahre
- Familiengelder und Mutterschaftsgeld
- Eintragung von Ersatzzeiten (z. B. Militärdienst, Mutterschaft)
- Nachkauf von Versicherungszeiten (Studienjahre, Auslandszeiten usw.)
- Berufskrankheiten und biologischer Schaden
- ärztliche Betreuung (Patronatsarzt)
- Landeskindergeld und Familiengeld der Region
- Erziehungsgeld
- Zuschuss auf freiwilliger Rentenversicherung Hausfrauen
Unsere
Mitarbeiter des Patronats oder die Mitarbeiter in den LVH-Bezirksbüros in Ihrer Nähe
stehen Ihnen für weitere Informationen gerne beratend zur Seite. Tel.
0471 323260 inapa@lvh.it
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Mit der EEVE hat die Landesregierung ihre Offensive zur einheitlichen Einkommens- und Vermögenserhebung beim Ansuchen um öffentliche Leistungen gestartet. In den ersten zwei Wochen sind bereits 14.400 EEVE-Erklärungen, also etwa 1000 Erklärungen pro Tag, abgegeben worden.
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EEVE |
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Wer um Beiträge ansucht, braucht künftig nur mehr einmal sein Vermögen und Einkommen angeben. Die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung - kurz EEVE - ist mit 1. September 2011 für den Sozial- und Gesundheitsbereich gestartet.
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Die Landesregierung arbeitet an einem Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau. Kürzlich hat Landeshauptmannstellvertreter Hans Berger nach der Sitzung der Landesregierung einen weiteren Baustein des Entbürokratisierungsprogramms vorgestellt: "Für das Kindergeld muss in Zukunft nur mehr einmal angesucht werden und die Anträge werden nicht mehr auf Papier, sondern digital eingereicht."
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EEVE |
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Land Südtirol und Region unterstützen Familien mit Kindern durch Beiträge. Das Patronat INAPA informiert im Folgenden, wie für das Familiengeld von Land und Region angesucht werden kann. Stand: Ende August 2010.
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Familie |
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Es ist ein Beitrag für die Rentenabsicherung jenes Elternteils vorgesehen, der innerhalb des 3. Lebensjahres des Kindes (nach der obligatorischen und fakultativen Elterzeit) sich der Betreuung des Kindes widmet. Der Beitrag wird je Kind für zwölf Monate gewährt.
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Rentenbeiträge für Erziehungsarbeit |
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