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12.03.2010
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Das Patronat INAPA ist eine Einrichtung des Landesverbandes der Handwerker und arbeitet in den Bereichen Fürsorge und Soziales.
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Die Dienstleistungen sind kostenlos für den Handwerker sowie für seine
Familienmitglieder und umfassen:
- Rentenanträge, Überprüfung und Richtigstellung der Pensionsjahre
- Familiengelder und Mutterschaftsgeld
- Eintragung von Ersatzzeiten (z. B. Militärdienst, Mutterschaft)
- Nachkauf von Versicherungszeiten (Studienjahre, Auslandszeiten usw.)
- Berufskrankheiten und biologischer Schaden
- ärztliche Betreuung (Patronatsarzt)
- Landeskindergeld und Familiengeld der Region
- Erziehungsgeld
- Zuschuss auf freiwilliger Rentenversicherung Hausfrauen
Unsere
Mitarbeiter des Patronats oder die Mitarbeiter in den LVH-Bezirksbüros in Ihrer Nähe
stehen Ihnen für weitere Informationen gerne beratend zur Seite. Tel.
0471 323260 inapa@lvh.it
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Die Renten werden im Jahr 2010 um 0,7 Prozent erhöht: Aufgrund dieser Angleichung werden die Beträge der Mindestrenten, Sozialrenten und Sozialgelder im Jahr 2010 im provisorischen Ausmaß auf die in der Tabelle angeführten Beträge fixiert.
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Rentner: geringfügige Erhöhungen |
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In diesem Artikel geht es um verschiedene Sozialleistungen für Handwerker: Familienzulagen auf Renten und Staatliches Familiengeld für mehrköpfige Familien. Für die Abfassung der Anträge steht den Mitgliedern das Patronat INAPA zur Verfügung.
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Familie |
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Leider bleibt auch der selbständige Handwerker nicht von Schicksalsschlägen wie Krankheit oder Unfällen verschont. Wenn die Auszahlung der Alters- bzw. Dienstaltersrente noch weit entfernt ist, weil nicht genügend Lebens- oder Beitragsjahre vorliegen, kann dies zu großen finanziellen und persönlichen Problemen führen.
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Neben dem Familiengeld sieht das Familienpaket auch einen weiteren Bonus vor. Personen, die sich der Erziehung bzw. Pflege ihrer Familienangehörigen widmen, werden die Beiträge zur Rentenversicherung teilweise rückerstattet.
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Familie |
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Neben dem Familiengeld sieht das Familienpaket auch einen weiteren Bonus vor. Personen, die sich der Erziehung bzw. Pflege ihrer Familienangehörigen widmen, werden die Beiträge zur Rentenversicherung teilweise rückerstattet.
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Pflege |
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