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23.05.2013     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Lohnausarbeitung

Lohnbuchhaltung


All das erledigt der LVH für Sie!

  • Ausarbeitung der Lohnstreifen
  • Ausarbeitung von Lehrlings- und Ausbildungsverträgen
  • Führung der Lohnbuchhaltung
  • Ausarbeitung von Steuererklärugen CUD und Lösung von Gewerkschaftsfragen
  • Interventionen bei NISF/INPS und INAIL
Unsere Leistungspalette reicht von rechtlichen Einzelauskünften bis hin zur Abwicklung der gesamten Lohnbuchhaltung. Im Rahmen der Ausarbeitung der Lohnstreifen für Ihre Mitarbeiter werden sämtliche arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Vorschriften laufend berücksichtigt.

Neben der Führung der Lohnbuchhaltung (Führung der Lohnkonten, Gehaltsabrechnung, laufende Korrespondenz und Intervention bei den zuständigen Ämtern (Inps/Inail) stehen wir Ihnen bei der Ausarbeitung der verschiedensten Arbeitsverträge zur Verfügung (Lehrlings-, Ausbildungsverträge usw.).
Die LVH-Abteilung für Gewerkschaftsfragen steht Ihnen zu jedem Zeitpunkt während eines Arbeitsverhältnis zur Seite und liefert Ihnen alle nötigen Informationen, um Fehler im Umgang mit Mitarbeitern vermeiden zu können (oft genügt ein Anruf, um wichtige Entscheidungen richtig zu treffen).

Unsere Mitarbeiterin Annamaria Losavio oder die Mitarbeiter in den LVH-Bezirksbüros in Ihrer Nähe stehen Ihnen für weitere Informationen gerne beratend zur Seite.

Annamaria Losavio
Tel: 0471 32 32 53, E-Mail: annamaria.losavio@lvh.it

17.01.2002, 00:00

Links & Downloads
 

Der LVH erledigt Ihre Steuererklärung

 

Das Steuerbeistandszentrum des LVH steht im Haus des Handwerks in Bozen und in den Bezirksbüros für das Ausfüllen und die Abgabe des Modells 730 zur Verfügung. Mit dem Modell 730 können Angestellte und Pensionisten allerlei Spesen abschreiben.
Mod. 730
Mod. 730
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Präsenz- und Matrikelbuch endlich vereinfacht

 

Mit der Sommerverordnung wurde das Präsenz- und das Matrikelbuch durch ein neues einheitliches Arbeitsbuch ersetzt. Das neue Buch muss bis zum 16. Jänner 2009 eingerichtet sein. Bis zu diesem Termin sind die bisher gebräuchlichen Präsenz- und Matrikelbücher weiterzuführen.
Lohnbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
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Neuer Kollektivvertrag für Metall und Installation

 

Für die Handwerker im Metall- und Installationsgewerbe gilt ein neuer Kollektiivvertrag. Der neue Zusatzvertrag des Landes sieht eine Lohnanpassung von 62 Euro brutto im Monat vor. Darauf hat sich der LVH kürzlich mit den Sozialpartnern geeinigt.
Handschlag
Handschlag
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Open Innovation

Selbständige Rentenbezieher müssen Einkommen melden

 

Rentenbezieher mit Abzug von nichtvereinbarenden Quoten müssen innerhalb 31. Juli 2008 das Einkommen mitteilen. Dies gilt ebenfalls für Rentner, die im Jahr 2007 zum ersten Mal angefangen haben, selbständig zu arbeiten.
Wirtschaft
Wirtschaft
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Sommerpraktika auch weiterhin mit 15 Jahren

 

Sommerpraktika von Schülern und Studenten sind auch in diesem Jahr wieder möglich. Die Praktika können laut Landesabteilung Arbeit, mit wenigen Ausnahmen, zu denselben Bedingungen wie im vergangenen Jahr abgeschlossen werden, also auch mit 15-Jährigen.
Sommerpraktikum schon mit 15 möglich
Sommerpraktikum schon mit 15 möglich
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