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Pressespiegel, 30. Juli 2010
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01.08.2010     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Lohnausarbeitung

Lohnbuchhaltung


All das erledigt der LVH für Sie!

  • Ausarbeitung der Lohnstreifen
  • Ausarbeitung von Lehrlings- und Ausbildungsverträgen
  • Führung der Lohnbuchhaltung
  • Ausarbeitung von Steuererklärugen CUD und Lösung von Gewerkschaftsfragen
  • Interventionen bei NISF/INPS und INAIL
Unsere Leistungspalette reicht von rechtlichen Einzelauskünften bis hin zur Abwicklung der gesamten Lohnbuchhaltung. Im Rahmen der Ausarbeitung der Lohnstreifen für Ihre Mitarbeiter werden sämtliche arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Vorschriften laufend berücksichtigt.

Neben der Führung der Lohnbuchhaltung (Führung der Lohnkonten, Gehaltsabrechnung, laufende Korrespondenz und Intervention bei den zuständigen Ämtern (Inps/Inail) stehen wir Ihnen bei der Ausarbeitung der verschiedensten Arbeitsverträge zur Verfügung (Lehrlings-, Ausbildungsverträge usw.).
Die LVH-Abteilung für Gewerkschaftsfragen steht Ihnen zu jedem Zeitpunkt während eines Arbeitsverhältnis zur Seite und liefert Ihnen alle nötigen Informationen, um Fehler im Umgang mit Mitarbeitern vermeiden zu können (oft genügt ein Anruf, um wichtige Entscheidungen richtig zu treffen).

Unsere Mitarbeiterin Annamaria Losavio oder die Mitarbeiter in den LVH-Bezirksbüros in Ihrer Nähe stehen Ihnen für weitere Informationen gerne beratend zur Seite.

Annamaria Losavio
Tel: 0471 32 32 53, E-Mail: annamaria.losavio@lvh.it

17.01.2002, 00:00

Links & Downloads
 

Steuerklärung: Fünf Promille für das Handwerk

 

Alle Bürger können 5 Promille ihrer Steuern einem gemeinnützigen Verband zufließen lassen. Mit einer Unterschrift in Ihrer Steuererklärung und Angabe der Steuernummer können sie entscheiden, dass 5 Promille ihrer Steuern einem gemeinnützigen Verband überwiesen werden.
Mod. 730
Mod. 730
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Wieviel von 100 Euro Bruttolohn an Nettolohn bleibt

 

Dreierlei Lohn: von 100 an Lohnkosten für den Betrieb beträgt der Bruttolohn 72, während an den Mitarbeiter nur 52 (Nettolohn) ausgezahlt werden. Dies teilt die Handelskammer in einer Aussendung mit.
Wieviel Lohn bleibt am Ende?
Wieviel Lohn bleibt am Ende?
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Ab 5. März Selbstkündigung nur mehr auf amtlichen Vordrucken möglich

 

Ab 5. März sind Selbstkündigungen von Arbeitnehmern nur noch dann rechtlich wirksam, wenn sie auf eigenen amtlichen Vordrucken erfolgen. Damit ist die bisherige freie Form der Kündigung nur mehr Geschichte.
Selbstkündigung
Selbstkündigung
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