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Datenschutz


Mit 1. Januar 2004 ist der neue Einheitstext zum Datenschutz in Italien in Kraft getreten und zwar mit dem Gvd Nr. 196 vom 30. Juni 2003, die als sogenannte Datenschutzverordnung bekannt wurde. Die neuen Bestimmungen sehen verschiedene Auflagen für die Datenverarbeitung vonseiten der Betriebe vor und geben diesbezügliche Fälligkeiten an. Betroffen sind alle Betriebe, welche Daten der Kunden und/oder der Mitarbeiter verarbeiten.

10.04.2008, 00:00

Links & Downloads
 

Videoüberwachung

 

Der neue Datenschutzkodex regelt auch die Videoüberwachung.
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Datenverarbeitung

 

Die Datenschutzbestimmungen müssen von all jenen beachtet werden, die personenbezogene (persönliche und/oder sensible) Daten in irgendeiner Form bearbeiten.
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Aufklärungsschreiben laut Art. 13 des Datenschutzkodexes

 

Alle Betriebe, die in Besitz von personenbezogenen Daten sind, unabhängig davon ob sie auch sensible Daten verarbeiten, müssen bei der Erhebung die betroffene Person oder die Person, bei der die personenbezogenen Daten erhoben werden, mündlich oder schriftlich informieren
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Mindestsicherheitsmaßnahmen

 

Wer persönliche und/oder sensible Daten verarbeitet, ist verpflichtet, verschiedene Vorsichtsmassnahmen zu treffen, damit die Daten im Unternehmen auch ausreichend geschützt sind.
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Datenschutz: erneuter Aufschub

 

31. Dezember 2005 ist der neue Stichtag für die Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen. Der Termin wurde zum dritten Mal verschoben.
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