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12.03.2010
Endlich sind sie da: Landesrat Michl Laimer stellte am Donnerstag, 11. März auf einer Pressekonferenz in Bozen die lang ersehnten neuen Förderungskriterien im Energiebereich vor. Den 30-prozentigen Zuschuss gibt es nur mehr unter bestimmten Bedingungen.
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Energieförderungen |
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Eine Gesetzesverordnung ermöglicht ausschließlich für das zweite IRPEF Steuerakonto, welches am 30. November 2009 fällig ist, eine pauschale Reduzierung von 20 Prozent vorzunehmen.
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IRPEF |
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Die Sommerverordnung 2009 enthält eine Neuauflage der "Tremonti-Investitionsbeihilfe" aus den Jahren 1994 und 2001. Ziel ist es wiederum, anhand steuerlicher Anreize, die Wirtschaft anzukurbeln. Hier einige wichtige Hinweise.
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Investitionshilfe |
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Die Steuerbehörde hat die Modalitäten der zusätzlichen Mitteilung an das Steueramt für den Steuerabsetzbetrag von 55 Prozent für energetische Sanierungen festgelegt.
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Energetisches Sanieren |
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Ab dem 7. Februar 2009 wird ein Steuerabsetzbetrag von 20 Prozent für den Ankauf von Möbeln und Elektrohaushaltsgeräten (bis zu einem Maximalbetrag von 10.000 Euro) gewährt. Auf welche Vorgehensweise zu achten ist, erfahren Sie hier. Mit genauen Erklärungen zu den steuerlichen Förderungen und Vorlagen!
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Steuerliche Förderungen |
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