Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Anliegen der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer. Alle Betriebe, die Mitarbeiter im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigen, sind zwingend den Vorschriften im Bereich Arbeitssicherheit unterworfen. Sind diese Mitarbeiter zudem noch minderjährig, so ist zusätzlich das Jugendschutzgesetz anzuwenden.
LVH und INAIL erstellen laufend Handbücher zur Arbeitssicherheit für spezifische Berufe und Arbeitsbereiche. Dadurch können Betriebe die Auflagen besser erfüllen, Unfälle vermeiden und hohen Strafen entgehen. Vor kurzem hinzugekommen sind die Handbücher für die Bereiche Absturzsicherung und Minderjährige am Bau.
Handwerksbetriebe sind laut Gesetz verpflichtet, eine Vielzahl von Bewertungen und Messungen im Bereich Arbeitssicherheit durchführen zu lassen. Tun sie das nicht, so drohen hohe Strafen.
Arbeitssicherheit: Die römische Regierung hat weitere Änderungen zum aktuellen Arbeitssicherheitsgesetz 81/08 beschlossen. Eine wichtige Änderung ist die Reduzierung des max. zulässigen Abstandes der Bretter der Belagsebene eines Gerüsts vom Mauerwerk von 30 cm auf nur mehr 20 cm.
Das sog. "Verbesserungsdekret zur Arbeitssicherheit" tritt am 20. August 2009 in Kraft. Es wurde vom Ministerrat am 31. Juli 2009 genehmigt und am 5. August 2009 im staatlichen Amtsblatt veröffentlicht. Hier die wichtigsten Änderungen/Neuerungen:
Licht und Schatten sieht der LVH im neuen "Verbesserungsdekret zur Arbeitssicherheit", das die römische Regierung erlassen hat und am 20. August in Kraft treten wird. Das Dekret führt einige Neuerungen gegenüber dem viel kritisierten Einheitstext zur Arbeitssicherheit vom 15. Mai 2008 ein.