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20.06.2013
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Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Anliegen der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer. Alle Betriebe, die Mitarbeiter im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigen, sind zwingend den Vorschriften im Bereich Arbeitssicherheit unterworfen. Sind diese Mitarbeiter zudem noch minderjährig, so ist zusätzlich das Jugendschutzgesetz anzuwenden.
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Mit einer Pressemitteilung vom 14. Mai 2013 teilt das Land mit, dass mit 1. Juni 2013 alle Betriebe, die Mitarbeiter beschäftigen, verpflichtet sind, an Stelle der bisherigen Eigenerklärung die schriftliche Risikobewertung auszufüllen. Mit der diesbezüglichen Vorlage würde sich der Aufwand in Grenzen halten. Der SWR kann dem nicht zustimmen.
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Hansi Pichler - SWR-Präsident |
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Der LVH organisiert am 30. April einen Informationsabend zum Thema "Vereinfachte Risikobewertung" mittels Standardprozeduren (sog. procedure
standardizzate). Alle Mitglieder sind zur Infoveranstaltung eingeladen.
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Arbeitssicherheit |
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Ausbildung Arbeitnehmer und Vorgesetzte (Vorarbeiter) bzgl. Anbringung/Entfernung Sicherheitbeschilderung bei Strassenbaustellen (revisione, integrazione e apposizione della segnaletica stradale destinata alle attività lavorative che si svolgono in presenza di traffico veicolare)
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Arbeitssicherheit |
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Der LVH baut seine Zusammenarbeit mit der Trainings-, Zertifizierungs- und Begutachtungs GmbH QUALITY AUSTRIA aus. Aus diesem Grund findet am Dienstag, 16. April im Haus des Handwerks ein kostenloser Informationsvormittag statt. Falls auch Sie Interesse haben, wenden Sie sich zur telefonischen Vormerkung an die LVH-Rechtsabteilung
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Zertifizierung |
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Die seit Jänner 2011 vorgesehene Pflicht zur Durchführung der Stressbewertung (Gültigkeit zwei Jahre) am Arbeitsplatz, gemäß Einheitstext zur Arbeitssicherheit GvD 81/08, Art. 28, Absatz 1bis, ist nun für all jene Betriebe, welche die Bewertung im Jahre 2011 durchgeführt haben, im Jahre 2013 zu erneuern/wiederholen.
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Stress-Bewertung |
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