Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Anliegen der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer. Alle Betriebe, die Mitarbeiter im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigen, sind zwingend den Vorschriften im Bereich Arbeitssicherheit unterworfen. Sind diese Mitarbeiter zudem noch minderjährig, so ist zusätzlich das Jugendschutzgesetz anzuwenden.
Das INAIL hat kürzlich eine Ausschreibung veröffentlicht, die Förderungen für die Durchführung von verschiedenen Verbesserungsmaßnahmen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vorsieht. Gesuche können bis 7. März beim INAIL eingereicht werden.
Das Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge hat neue Regelungen zur Arbeitssicherheit verabschiedet, im Bereich der Verwendung eines Gerüstes als Absturzsicherung und Lieferung und Verlegung von Fertigbeton auf der Baustelle.
Ab 2011 startet für Betriebe die Pflicht zur Bewertung des Stressrisikos am Arbeitsplatz, vorgesehen vom Arbeitssicherheitsgesetz 81/08. Die Rahmenbedingungen für diese Bewertung hat das Ministerium für Arbeit und Soziales kürzlich in einem Rundschreiben festgelegt. Mit Fragebogen und Checkliste.
Am 21. Jänner 2011 treten die neuen Bestimmungen zur sanitären Überwachung zum Ausschluss einer Drogenabhängigkeit in Kraft, die am 26. Juli 2010 von der Landesregierung beschlossen wurden.
LVH und INAIL erstellen laufend Handbücher zur Arbeitssicherheit für spezifische Berufe und Arbeitsbereiche. Dadurch können Betriebe die Auflagen besser erfüllen, Unfälle vermeiden und hohen Strafen entgehen. Vor kurzem hinzugekommen sind die Handbücher für die Bereiche Absturzsicherung und Minderjährige am Bau.