Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Anliegen der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer. Alle Betriebe, die Mitarbeiter im Arbeitnehmerverhältnis beschäftigen, sind zwingend den Vorschriften im Bereich Arbeitssicherheit unterworfen. Sind diese Mitarbeiter zudem noch minderjährig, so ist zusätzlich das Jugendschutzgesetz anzuwenden.
Mit 16. Mai 2009 sind nach mehreren Aufschüben nun verschiedene Arbeitssicherheitsbestimmungen endgültig in Kraft getreten, während die Mitteilungspflicht des Sicherheitssprecher an das INAIL auf 16. August 2009 verschoben wurde.
Arbeitgeber haben laut Arbeitssicherheitsgesetz GVD 81/08 Pflicht, dem INAIL jährlich die Namen der Arbeitnehmervertreter für Arbeitssicherheit ("Sicherheitssprecher"), welche von den Arbeitnehmern gewählt wurden, mitzuteilen. Das INAIL hat nun das Verfahren für diese Meldung erstellt. Mit Formular und Handbuch!
Welche verpflichtenden Kurse zur Arbeitssicherheit muss von wem besucht werden? Welche verpflichtenden Messungen und Bewertungen bezüglich der Arbeitssicherheit müssen durchgeführt werden? Hier eine Zusammenfassung!
Jeder Betrieb ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über ihr Recht zu informieren, zwischen ihren Reihen einen eigenen Sicherheitssprecher ernennen zu können. Um nachzuweisen, dass der Betrieb dieser Informationspflicht nachgekommen ist, muss eine entsprechende Vorlage ausgefüllt und aufbewahrt werden - anbei zum Downloaden.
Welche Arbeitnehmer müssen die speziellen Ausbildungskurse zu den Seilsystemen absolvieren? Eine vereinheitlichte Anwendungsrichtlinie wurde nun ausgearbeitet und schafft Klarheit.