Zumal das Fehlen von schriftlichen Vereinbarungen oftmals Schwierigkeiten bei der Abwicklung und beim Inkasso der Leistungen verursacht, hat sich der Beirat der Zimmerer in den letzten Sitzungen mit der Erarbeitung einer Vertragsvorlage befasst.
Ziel ist es, Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu
schaffen. Die Festlegung von spezifischen Zahlungsbedingungen und
Verpflichtungen bezüglich der Abnahme des Werkes sollen dem Zimmerer das
Arbeiten und Kassieren erleichtern.
Durch ein einheitliches Auftreten der Zimmereibetriebe
möchte der Beirat erreichen, dass Akontozahlungen auch in dieser Sparte üblich
werden, zumal die Betriebe mit dem Ankauf des Holzes in Vorleistung gegenüber
dem Kunden gehen müssen.
Anbei bzw. auf der Seite der Berufsgemeinschaft
der Zimmerer finden Sie die Vorlagen zum Herunterladen (als Word-Dokument
bzw. als PDF-Dokument, zugänglich für
LVH-Mitglieder).
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