Innerhalb 30. April 2011 müssen Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten die Jahresmeldung an die Handelskammer, mit Angabe der im Jahr 2010 auf dem nationalen Markt in Verkehr gebrachten Elektrik- und Elektronikgeräten durchführen.
Die Meldung muss auch dann gemacht werden, wenn die
eingetragenen Hersteller und Importeure im Jahr 2010 keine AEE hergestellt bzw.
importiert haben. In diesem Falle wird eine sog. "Nullmeldung"
gemacht. Die Meldung muss telematisch über die Website www.impresa.gov.it
durchgeführt werden. Den Zugriff erhält der Betrieb nach Eintragung in das AEE
Register (registro nazionale dei produttori di apparecchiature elettriche ed
elettroniche). Einen detaillierten Leitfaden (auf italienisch) zu den
verpflichteten Subjekten und der Art und Weise der jährlichen Mitteilungspflicht
finden Sie hier.Weitere Informationen erhalten Sie im
LVH-Umweltbüro unter Tel. 0471 323 473.
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