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24.05.2012     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Rechtsberatung  /  Umweltrecht

Jahreserklärung 2011 AEE (Elektro- und Elektronikgeräte)


Innerhalb 30. April 2011 müssen Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten die Jahresmeldung an die Handelskammer, mit Angabe der im Jahr 2010 auf dem nationalen Markt in Verkehr gebrachten Elektrik- und Elektronikgeräten durchführen.

Die Meldung muss auch dann gemacht werden, wenn die eingetragenen Hersteller und Importeure im Jahr 2010 keine AEE hergestellt bzw. importiert haben. In diesem Falle wird eine sog. "Nullmeldung" gemacht.

Die Meldung muss telematisch über die Website www.impresa.gov.it durchgeführt werden. Den Zugriff erhält der Betrieb nach Eintragung in das AEE Register (registro nazionale dei produttori di apparecchiature elettriche ed elettroniche).

Einen detaillierten Leitfaden (auf italienisch) zu den verpflichteten Subjekten und der Art und Weise der jährlichen Mitteilungspflicht finden Sie hier.

Weitere Informationen erhalten Sie im LVH-Umweltbüro unter Tel. 0471 323 473.

28.03.2011, 00:00

 
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