Es ist ein Beitrag für die Rentenabsicherung jenes Elternteils vorgesehen, der innerhalb des 3. Lebensjahres des Kindes (nach der obligatorischen und fakultativen Elterzeit) sich der Betreuung des Kindes widmet. Der Beitrag wird je Kind für zwölf Monate gewährt.
Für selbstständig Erwerbstätige, die Pflichtbeiträge
einzahlen und somit teilweise der Arbeit fernbleiben, beträgt der Höchstbeitrag
3.150 Euro jährlich, vorausgesetzt dass sie eine andere Person mit einem
Arbeitsvertrag zu mindestens 50 % Teilzeit, in Bezug auf die im jeweiligen
Kollektivvertrag vorgesehene Vollzeit, als Ersatz einstellen.
Falls die
in Mutterschaft getretene Person durch niemanden ersetzt wird oder die Aufnahme
der Ersatzkraft nicht nachgewiesen ist, beträgt der Zuschuss maximal 1.750 Euro
jährlich.
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