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12.02.2012     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Renten und Soziales

Rentenbeiträge für Erziehungsarbeit


Es ist ein Beitrag für die Rentenabsicherung jenes Elternteils vorgesehen, der innerhalb des 3. Lebensjahres des Kindes (nach der obligatorischen und fakultativen Elterzeit) sich der Betreuung des Kindes widmet. Der Beitrag wird je Kind für zwölf Monate gewährt.

Für selbstständig Erwerbstätige, die Pflichtbeiträge einzahlen und somit teilweise der Arbeit fernbleiben, beträgt der Höchstbeitrag 3.150 Euro jährlich, vorausgesetzt dass sie eine andere Person mit einem Arbeitsvertrag zu mindestens 50 % Teilzeit, in Bezug auf die im jeweiligen Kollektivvertrag vorgesehene Vollzeit, als Ersatz einstellen.

Falls die in Mutterschaft getretene Person durch niemanden ersetzt wird oder die Aufnahme der Ersatzkraft nicht nachgewiesen ist, beträgt der Zuschuss maximal 1.750 Euro jährlich.

06.04.2010, 00:00

 
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