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12.02.2012     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Renten und Soziales

Rentenbeträge für das Jahr 2010


Die Renten werden im Jahr 2010 um 0,7 Prozent erhöht: Aufgrund dieser Angleichung werden die Beträge der Mindestrenten, Sozialrenten und Sozialgelder im Jahr 2010 im provisorischen Ausmaß auf die in der Tabelle angeführten Beträge fixiert.

Die Angleichung wird im vollen Ausmaß angewendet für Renten bis zu einem monatlichen Bruttobetrag von fünfmal der Mindestrente des Vorjahres (Euro 457,76 x 5 = Euro 2288,80). Für Renten über diesen Betrag wird die Angleichung nur zu 75 Prozent angewandt.

Wie bereits erwähnt, ist die Erhöhung provisorisch und der neue Rentenbetrag wird ab der ersten Jahresrente ausbezahlt, mit Ausnahme bei steuerlichen Ausgleichungen.

Im Jahr 2009 wurde die provisorische Angleichung mit 3,3 Prozent festgesetzt, die tatsächliche Angleichung wurde dann mit 3,2 Prozent festgelegt. Daraus ergibt sich, dass die Renteninstitute bei der Auszahlung der ersten Rentenrate diesen Differenzbetrag einholen und auf den tatsächlich festgelegten Rentenbetrag 2009 die provisorische Angleichung anwenden.
andreas.innerhofer@lvh.it

Tabelle Rentenbeträge 2010

26.01.2010, 00:00

 
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