Die Renten werden im Jahr 2010 um 0,7 Prozent erhöht: Aufgrund dieser Angleichung werden die Beträge der Mindestrenten, Sozialrenten und Sozialgelder im Jahr 2010 im provisorischen Ausmaß auf die in der Tabelle angeführten Beträge fixiert.
Die Angleichung wird im vollen Ausmaß angewendet für
Renten bis zu einem monatlichen Bruttobetrag von fünfmal der Mindestrente des
Vorjahres (Euro 457,76 x 5 = Euro 2288,80). Für Renten über diesen Betrag wird
die Angleichung nur zu 75 Prozent angewandt. Wie bereits erwähnt, ist die
Erhöhung provisorisch und der neue Rentenbetrag wird ab der ersten Jahresrente
ausbezahlt, mit Ausnahme bei steuerlichen Ausgleichungen. Im Jahr 2009
wurde die provisorische Angleichung mit 3,3 Prozent festgesetzt, die
tatsächliche Angleichung wurde dann mit 3,2 Prozent festgelegt. Daraus ergibt
sich, dass die Renteninstitute bei der Auszahlung der ersten Rentenrate diesen
Differenzbetrag einholen und auf den tatsächlich festgelegten Rentenbetrag 2009
die provisorische Angleichung anwenden. andreas.innerhofer@lvh.it
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| Tabelle Rentenbeträge 2010 |
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