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12.02.2012     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Renten und Soziales

Wer Familienzulagen bezieht


In diesem Artikel geht es um verschiedene Sozialleistungen für Handwerker: Familienzulagen auf Renten und Staatliches Familiengeld für mehrköpfige Familien. Für die Abfassung der Anträge steht den Mitgliedern das Patronat INAPA zur Verfügung.

Handwerker haben kein Anrecht auf das Familiengeld des NISF/INPS, sie können allerdings um die sogenannten Familienzulagen des NISF/INPS ansuchen, wenn sie bereits Inhaber einer Rente sind.

Dabei sind aber bestimmte Voraussetzungen zu beachten:

  • Der Ehepartner darf nicht um das Familiengeld ansuchen
  • Die Personen, für die die Familienzulagen angesucht werden (Ehepartner, zu Lasten lebende Kinder, wenn sie minderjährig, Lehrlinge bis 21 Jahren oder Studenten bis 26 Jahren sind, arbeitsunfähige Kinder sowie Eltern), dürfen im Jahr 2009 monatlich nicht mehr als Euro 645,29 an Einkommen aufweisen; andernfalls verfällt in den betreffenden Monaten das Anrecht auf die Auszahlung der Familienzulage für dieses Familienmitglied
  • Außerdem ist auch das Gesamteinkommen der für die Familienzulagen in Frage kommenden Familienmitglieder ausschlaggebend: ab Jänner 2009 ist für eine dreiköpfige Familie beispielsweise eine Höchstgrenze von Euro 18.016,00 vorgesehen.
Der monatliche Auszahlungsbetrag je Familienmitglied beträgt allerdings lediglich Euro 10,21. Die Leistungen können auch rückwirkend für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren angesucht werden.

Zudem können Familien mit zumindest drei minderjährigen Kindern auch um das staatliche Familiengeld ansuchen. In unserer Provinz müssen die diesbezüglichen Anträge an das Amt für ergänzende Sozialvorsorge gerichtet werden. Die neue Einkommensgrenze beträgt bei einer fünfköpfigen Familie 23.200,30 Euro (es werden allerdings nicht nur die Einkommenswerte aus der Steuererklärung berücksichtigt, sondern beispielsweise auch ein gewisser Anteil der Vermögenswerte, die auf eine selbständige Tätigkeit zurückzuführen sind). Der monatliche Auszahlungsbetrag beläuft sich auf 128,89 Euro. Die Anträge betreffend das Jahr 2009 müssen bis spätestens 31. Jänner 2010 eingereicht werden. Dieses Familiengeld ist mit jeder anderen Art von Familiengeld (NISF/INPS, Region, Provinz) vereinbar.

Bei der Abfassung der Anträge um die genannten Leistungen stehen natürlich die Mitarbeiter des Patronates INAPA im Hauptsitz und in den Außenstellen gerne zu Ihrer Verfügung. Telefonische Auskünfte erhalten Sie im LVH-Sitz Bozen unter der Telefonnummer 0471 323261 oder im LVH Meran unter Tel. 0473 258064.

26.04.2007, 00:00

 
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