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12.02.2012     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Renten und Soziales

Rentenbonus für Erziehung und Pflege


Neben dem Familiengeld sieht das Familienpaket auch einen weiteren Bonus vor. Personen, die sich der Erziehung bzw. Pflege ihrer Familienangehörigen widmen, werden die Beiträge zur Rentenversicherung teilweise rückerstattet.

Die Region erkennt nun auch die Erziehungszeiten sowie die Pflege von Familienangehörigen an, indem sie die Beiträge für die Rentenversicherung teilweise rückerstattet. Da die Selbständigen und somit auch die HandwerkerInnen sich in dieser Zeit nicht aus den Versicherungsverzeichnissen NISF/INPS streichen müssen, ist es notwendig, jeweils vor Beginn der Erziehungs- bzw. Pflegezeit eine Mitteilung an die Region zu machen, dass keine Arbeitstätigkeit ausgeübt wird.

02.01.2006, 00:00

 
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