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Pressespiegel, 30. Juli 2010
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01.08.2010     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Lohnausarbeitung

Neuer Kollektivvertrag für Metall und Installation


Für die Handwerker im Metall- und Installationsgewerbe gilt ein neuer Kollektiivvertrag. Der neue Zusatzvertrag des Landes sieht eine Lohnanpassung von 62 Euro brutto im Monat vor. Darauf hat sich der LVH kürzlich mit den Sozialpartnern geeinigt.

Als Vertreter der Arbeitgeber führte LVH-Vizepräsident Bruno Covi die Verhandlungen mit den Gewerkschaften. Die Vereinbarung sieht eine Lohnanpassung von 62 Euro brutto monatlich für Mitarbeiter der dritten Ebene vor. Es wurde vereinbart, dass die Anpassung ab 1. Juni 2008 gilt.

Die Lohnanpassung kann mit eventuell bereits gewährten individuellen oder kollektiven Lohnerhöhungen, welche zusätzlich zu den vertraglich vorgesehenen Mindestlöhnen gezahlt werden, zu 50 Prozent absorbiert werden.

Den Lehrlingen wird die Anpassung im Verhältnis zum Prozentsatz gewährt, welcher ihnen aufgrund der geleisteten Lehrjahre zusteht; und zwar in Bezug auf die 5. Kategorie, qualifizierter Arbeiter.

Zur Abdeckung der Beschäftigungszeit bis zum 31. Mai 2008  erhalten die Lohnabhängigen einen Pauschalbetrag ("Una tantum") im Ausmaß von 60 Euro brutto (Lehrlinge 70 Prozent). Die Pauschale wird mit dem Gehalt im September 2008 ausbezahlt und ist von der Abfertigung ausgenommen.

10.07.2008, 00:00

 
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