Für die Handwerker im Metall- und Installationsgewerbe gilt ein neuer Kollektiivvertrag. Der neue Zusatzvertrag des Landes sieht eine Lohnanpassung von 62 Euro brutto im Monat vor. Darauf hat sich der LVH kürzlich mit den Sozialpartnern geeinigt.
Als Vertreter der Arbeitgeber führte
LVH-Vizepräsident Bruno Covi die Verhandlungen mit den Gewerkschaften. Die
Vereinbarung sieht eine Lohnanpassung von 62 Euro brutto monatlich für
Mitarbeiter der dritten Ebene vor. Es wurde vereinbart, dass die Anpassung ab 1.
Juni 2008 gilt.
Die Lohnanpassung kann mit eventuell bereits gewährten
individuellen oder kollektiven Lohnerhöhungen, welche zusätzlich zu den
vertraglich vorgesehenen Mindestlöhnen gezahlt werden, zu 50 Prozent absorbiert
werden.
Den Lehrlingen wird die Anpassung im Verhältnis zum Prozentsatz
gewährt, welcher ihnen aufgrund der geleisteten Lehrjahre zusteht; und zwar in
Bezug auf die 5. Kategorie, qualifizierter Arbeiter.
Zur Abdeckung der
Beschäftigungszeit bis zum 31. Mai 2008 erhalten die Lohnabhängigen einen
Pauschalbetrag ("Una tantum") im Ausmaß von 60 Euro brutto (Lehrlinge 70
Prozent). Die Pauschale wird mit dem Gehalt im September 2008 ausbezahlt und ist
von der Abfertigung ausgenommen.
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