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11.02.2012     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Lohnausarbeitung

Steuerklärung: Fünf Promille für das Handwerk


Alle Bürger können 5 Promille ihrer Steuern einem gemeinnützigen Verband zufließen lassen. Mit einer Unterschrift in Ihrer Steuererklärung und Angabe der Steuernummer können sie entscheiden, dass 5 Promille ihrer Steuern einem gemeinnützigen Verband überwiesen werden.

Wenn Sie nichts angeben, gehört dieser Betrag dem Staat. Die 5 Promille können bei jeder Art von Steuererklärung zugewiesen werden. Wer keine Steuererklärung verfasst, kann die 5 Promille auch mit dem Modell "Aufstellung für die Zweckbestimmung von 8 und von 5 Promille der IRPEF" zuweisen.

Mit der Zuweisung der 5 Promille an den LVH, Steuernummer 80013410214, helfen Sie die Belange des Südtiroler Handwerks zu stärken.

21.03.2008, 00:00

 
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