Alle Bürger können 5 Promille ihrer Steuern einem gemeinnützigen Verband zufließen lassen. Mit einer Unterschrift in Ihrer Steuererklärung und Angabe der Steuernummer können sie entscheiden, dass 5 Promille ihrer Steuern einem gemeinnützigen Verband überwiesen werden.
Wenn Sie nichts angeben, gehört
dieser Betrag dem Staat. Die 5 Promille können bei jeder Art von Steuererklärung
zugewiesen werden. Wer keine Steuererklärung verfasst, kann die 5 Promille auch
mit dem Modell "Aufstellung für die Zweckbestimmung von 8 und von 5 Promille der
IRPEF" zuweisen.
Mit der Zuweisung der 5 Promille an den LVH,
Steuernummer 80013410214, helfen Sie die Belange des Südtiroler Handwerks zu
stärken.
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