Die Regierung Monti will die Kreditnehmer vor zu hohen Gebühren schützen. Im Sparpaket der Regierung ist ein Artikel enthalten, wonach die Bereitstellungsgebühren (CMD) auf maximal zwei Prozent des Kreditbetrages pro Jahr begrenzt werden. Die so genannte Provisionsgebühr auf Saldenspitzen (CMS) wird hingegen ganz abgeschafft.
Beide Neuerungen sind mit Artikel 117bis des Sparpaketes (Gesetz Nr.
214/2011, "Salva Italia") in den Banken-Einheitstext eingefügt worden.
Banken dürfen demnach nur mehr eine Bereitstellungsgebühr (CMD)
berechnen, die eine Höhe von maximal 0,5 Prozent des Kreditbetrages pro
Trimester bzw. maximal 2 Prozent jährlich an Spesen neben den
vereinbarten Zinsen nicht überschreiten darf.
Die Provision auf
Saldenspitzen (CMS), die bereits im Jahr 2009 sehr restriktiv geregelt worden
war (Gesetz Nr. 2/2009), ist nun ganz abgeschafft worden.
Einige Banken haben diese Gebühr bereits seit 2009 freiwillig abgeschafft.
Einige Banken haben neben den zwei genannten Gebühren noch weitere
Gebühren (Kreditantragsgebühr) berechnet, was nun nicht mehr möglich ist. Damit
wurde die Spesenstruktur bei Bankkrediten zu Gunsten des Kreditnehmers
vereinfacht.
Eine weitere Neuerung (Artikel 117, Absatz 2) betrifft die
Kosten, die bei Überziehung des Kontokorrents bzw. des "Fido" pauschal berechnet
werden (in der Regel 2,5 Euro täglich sowie 150 Euro pro Trimester bis 1000 Euro
an Überziehung). Diese Kosten müssen zukünftig mit einer fixen Provision
festgelegt werden, die den Kosten angepasst ist. Hierzu wartet man noch auf die
genauere Präzisierung.
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