Die Maßnahmen, die die Landesregierung angesichts der weltweiten Krise zur Belebung der Wirtschaft gesetzt hat, werden auch in diesem Jahr größtenteils fortgeführt. Der entsprechende Beschluss ist am 15. März auf Vorlage von Landesrat Thomas Widmann von der Landesregierung gefasst worden. Mit Übersichtstabelle.
Nach dem heute von der Landesregierung gefassten
Beschluss, wird das Krisenpaket aus dem vergangenen Jahr zugunsten der
Unternehmen in Handwerk, Industrie und Handel dieses Jahr weitergeführt. "Einige
Bereiche leiden immer noch unter der Krise, deshalb setzen wir einzelne
Konjunkturmaßnahmen fort", erklärt Widmann. "Die Maßnahmen dienen der
Überbrückung der Wirtschaftskrise, um damit Unternehmen zu unterstützen und
Arbeitsplätze zu erhalten", so der Landesrat.
So wird der Regelfördersatz bei Investitionsbeiträgen für
kleine Unternehmen von 13 auf 17 Prozent und für mittlere von 7,5 auf 8,5
Prozent erhöht. Dazu können noch Zuschläge bis 27 Prozent (kleine Unternehmen)
bzw. bis 16 Prozent (mittlere) kommen. "Zudem haben wir haben die erhöhten
Beihilfen für Transportunternehmen ausgedehnt, da diese von der Krise besonders
stark betroffen waren", so Widmann. Kleine Frächter können somit eine Förderung
von maximal 19 Prozent auf Investitionen erhalten (Fahrzeuge
ausgenommen, siehe hierzu aktuelle Kriterien), mittlere bis zu 8,5
Prozent.
Für Unternehmen, die auf Weiterbildung und Beratung zu
Krisenthemen setzen, oder solche, die 2010 neues Personal aufnehmen, wird es
einen Extrazuschlag von 20 Prozent geben. Damit kann mit einem Gesamtfördersatz
von 70 Prozent auf Weiterbildungsausgaben gerechnet werden. Dieselbe erhöhte
Förderung kann auch für Exportinitiativen beansprucht werden.
Begünstigte der außerordentlichen Wirtschaftsförderung
sind Krisen-Betriebe in Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen. Sie
müssen per Selbsterklärung bestätigen, dass sie sich am 1. Juli 2008 gemäß
EU-Definition nicht "in Schwierigkeiten" befanden und sich dies erst danach
geändert hat. Die außerordentlichen Krisen-Beihilfen können bis 31. Dezember
2010 gewährt werden. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen erteilen die
Landesämter der Landesabteilung Handwerk, Industrie und Handel.
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| Übersicht über die Maßnahmen |
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