homee-mail deutschitaliano
Login
 
Mitgliedsnummer
 
 
Passwort
 
anmelden...
Mitglied werden
Vorteile der Mitgliedschaft
12.02.2012     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Kredit- und Investitionsberatung

Krisenmaßnahmen werden auch in diesem Jahr fortgeführt


Die Maßnahmen, die die Landesregierung angesichts der weltweiten Krise zur Belebung der Wirtschaft gesetzt hat, werden auch in diesem Jahr größtenteils fortgeführt. Der entsprechende Beschluss ist am 15. März auf Vorlage von Landesrat Thomas Widmann von der Landesregierung gefasst worden. Mit Übersichtstabelle.

Nach dem heute von der Landesregierung gefassten Beschluss, wird das Krisenpaket aus dem vergangenen Jahr zugunsten der Unternehmen in Handwerk, Industrie und Handel dieses Jahr weitergeführt. "Einige Bereiche leiden immer noch unter der Krise, deshalb setzen wir einzelne Konjunkturmaßnahmen fort", erklärt Widmann. "Die Maßnahmen dienen der Überbrückung der Wirtschaftskrise, um damit Unternehmen zu unterstützen und Arbeitsplätze zu erhalten", so der Landesrat.

So wird der Regelfördersatz bei Investitionsbeiträgen für kleine Unternehmen von 13 auf 17 Prozent und für mittlere von 7,5 auf 8,5 Prozent erhöht. Dazu können noch Zuschläge bis 27 Prozent (kleine Unternehmen) bzw. bis 16 Prozent (mittlere) kommen. "Zudem haben wir haben die erhöhten Beihilfen für Transportunternehmen ausgedehnt, da diese von der Krise besonders stark betroffen waren", so Widmann. Kleine Frächter können somit eine Förderung von maximal 19 Prozent auf Investitionen erhalten (Fahrzeuge ausgenommen, siehe hierzu aktuelle Kriterien), mittlere bis zu 8,5 Prozent.

Für Unternehmen, die auf Weiterbildung und Beratung zu Krisenthemen setzen, oder solche, die 2010 neues Personal aufnehmen, wird es einen Extrazuschlag von 20 Prozent geben. Damit kann mit einem Gesamtfördersatz von 70 Prozent auf Weiterbildungsausgaben gerechnet werden. Dieselbe erhöhte Förderung kann auch für Exportinitiativen beansprucht werden.

Begünstigte der außerordentlichen Wirtschaftsförderung sind Krisen-Betriebe in Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen. Sie müssen per Selbsterklärung bestätigen, dass sie sich am 1. Juli 2008 gemäß EU-Definition nicht "in Schwierigkeiten" befanden und sich dies erst danach geändert hat. Die außerordentlichen Krisen-Beihilfen können bis 31. Dezember 2010 gewährt werden. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen erteilen die Landesämter der Landesabteilung Handwerk, Industrie und Handel.


Übersicht über die Maßnahmen

16.03.2010, 00:00

 
zurück     nach oben    
 
   © lvh-apa impressum homee-mail • Tel. 0471 323200 • LVH MwSt.-Nr. 01312410218 powered by alpin