Änderung mit 18. Dezember 2009: Der Zuschlag von 4 Prozent auf Förderungen aufgrund des Antikrisenpaketes 2009 gilt, wenn die Rechnungen innerhalb 31.12.2009 ausgestellt werden. Der bisherige Zahlungstermin 31. März 2010 wird aufgehoben, die Bezahlung der Rechnungen kann noch nach dem 31. März 2010 erfolgen. Dies gab das Amt für Handwerk bekannt.
Beispiel: Die Rechnung muss innerhalb 31. Dezember 2009
ausgestellt werden, damit man den um 4 Prozent erhöhten Beitrag laut des
Antikrisenpaketes von 2009 erhält. Es gibt keinen fixen Zahlungstermin mehr, die
Bezahlung kann also auch nach dem 31. März 2010 erfolgen,
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