Wer ein vor dem 12. Jänner 2005 errichtetes Gebäude energetisch saniert und auf
Klimastandard C bringt, kann als Belohnung vergrößern - vorausgesetzt, es
handelt sich um ein Wohngebäude, das sich nicht im Wald, im alpinen Grün oder
in der Gewerbezone befindet. Falls alle Voraussetzung erfüllt sind, darf um höchstens
200 Kubikmeter in die Höhe, Breite oder nach unten erweitert werden. "Bis 30.
Juli dürfen die Gemeinden Zonen festlegen, wo diese Norm nicht anwendbar ist,
um historisch gewachsene Bausubstanz zu schützen", so Umweltlandesrat Michl Laimer
beim ersten Informationsabend in Brixen am 6. Juli 2009.
Er wies darauf hin, dass die verschiedenen Abschreibemöglichkeiten inklusive Kubaturbonus
nur bis 2010 bestehen. "Wenn diese Maßnahmen umgesetzt werden, gibt es nur Gewinner.
Wir sparen Grund und Energiekosten, die Wirtschaft erhält Impulse und es ist familienfreundlich,
da mehrere Generationen unter einem Dach wohnen können."
Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft: Nur bis
Ende 2009
Amtsdirektor Erwin Pardeller vom Amt für Handwerk stellte verschiedene Maßnahmen
der Landesregierung vor, womit Unternehmern der Zugang zu Krediten erleichtert,
die Fördersätze für Investitionen, Aus- und Weiterbildung und Internationalisierung
erhöht sowie der Bürokratieabbau in Angriff genommen werden soll. "Fast alle
Maßnahmen gelten allerdings nur bis Ende 2009", unterstrich Pardeller. Begünstigt
werden damit Unternehmen aus allen Sektoren, die sich nachweislich am Stichtag
1. Juli 2008 nicht in einer wirtschaftlichen Krise befunden haben.
Welche
Beihilfen bietet das Land an bzw. wer kommt in den Genuss von vorübergehenden
Beihilfen?
In Frage kommen nur Unternehmen, die sich am 01.07.2008 laut EU-Definition nicht
in Schwierigkeiten befanden. Laut EU-Definition wird ein Unternehmen als Unternehmen
in Schwierigkeiten betrachtet, wenn es diese Voraussetzungen erfüllt:
im Falle einer GmbH: mehr als die Hälfte des
gezeichneten Kapitals ist verschwunden und mehr als ein Viertel dieses Kapitals
ist während der letzten zwölf Monate verloren gegangen
im Falle von Gesellschaften, in denen mindestens einige
Gesellschafter unbeschränkt haften: mehr als die Hälfte der in den
Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist verschwunden, und mehr als ein
Viertel dieser Mittel ist während der letzten zwölf Monate verloren gegangen
unabhängig von der Rechtsform: die im innerstaatlichen
Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Verfahrens, welches
die Insolvenz des Unternehmens voraussetzt, sind erfüllt
Vorübergehende Beihilfen von
begrenztem Ausmaß:
höchstens 500.000 Euro für den Berechnungszeitraum
01.01.2008 bis 31.12.2010 (drei Jahre)
Beihilfen können nicht mit "de minimis-Beihilfen"
kumuliert werden. "De minimis-Beihilfen" seit 1. Jänner 2008 sind abzuziehen
das Unternehmen darf am 01.07.2008 gemäß EU-Definition
nicht in Schwierigkeiten gewesen sein
Konkrete Maßnahmen zugunsten der Wirtschaft auf einem Blick:
1. Erleichterung des Zugangs zu Krediten (Fremdkapital)
Aufstockung des Risikofonds von
Bürgschaftsgenossenschaften
Rückvergütung von 80 Prozent bei Ausfällen von Unternehmen,
denen Bürgschaften für Darlehen gewährt worden sind
2. Gewährung von Darlehen aus dem Rotationsfonds
a) Darlehen zur Umstrukturierung von Schuldpositionen und zur Beschaffung
von Liquidität im Ausmaß von max. 1 Mio. Euro, Laufzeit höchstens
10 Jahre. Das Land übernimmt die Zinsen im Ausmaß von 80 Prozent
(Unternehmen müssen also nur 20 Prozent der Zinsen zahlen).
Folgende Voraussetzungen muss das
Unternehmen dabei erfüllen:
am 01.07.2008 nicht in Schwierigkeiten (laut
EU-Definition)
sowie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen:
Rückgang der Aufträge von mindestens 30 Prozent in den
letzten sechs Monaten
Zunahme von mindestens 10 Prozent der uneinbringlichen
Kundenforderungen in den letzten sechs Monaten
Verschlechterung der Zugangsbedingungen zu Krediten (Rückforderung bzw.
Widerruf von bestehenden Krediten)
b)
Darlehen zur Übernahme von Unternehmen in Schwierigkeiten im Ausmaß von
höchstens 1 Mio. Euro, Laufzeit höchstens 10 Jahre, Beteiligung Land 80
Prozent)
Folgende Voraussetzungen muss das Unternehmen dabei
erfüllen:
bestehende Belegschaft muss für gesamte Laufzeit
übernommen bleiben
am 01.07.2008 nicht in Schwierigkeiten (laut
EU-Definition)
3. Erhöhung der Fördersätze und der Höchstinvestitionsgrenzen
Bei Beiträgen für
betriebliche Investitionen, die 2009 durchgeführt werden:
Zuschlag von + 4 Prozent bei Kleinunternehmen (von 13
Prozent auf 17 Prozent, max. 27 Prozent)
+ 1 Prozent bei Mittelunternehmen (von 7,5 Prozent auf 8,5 Prozent, max.
16 Prozent)
4. Erhöhung der Fördersätze bei Aus- und Weiterbildung und
Beratung
Beitrag im Ausmaß von 70 Prozent (anstatt 50 Prozent)
für Aus- und Weiterbildung
Beitrag im Ausmaß von 70 Prozent (anstatt 50 Prozent)
für Beratung zur spezifischen betrieblichen Krisensituation
5. Erhöhung der Fördersätze bei Maßnahmen zur
Internationalisierung
Beitrag im Ausmaß von 70 Prozent anstatt wie bisher 50 Prozent für Studien und Beratungen
zu neuen Märkten, Messebeteiligungen u. a.
6. Entbürokratisierung
Beiträge werden gewährt, auch weniger als 50 Prozent bzw. 70
Prozent abgerechnet wird
bestehende Beitragssperren werden aufgehoben
Investionsprogramm können geändert werden auch ohne
vorherige Mitteilung
Bei betrieblichen Investition in Immobilien gilt auch Erklärung des
Bauleiters oder eines qualifizierten Technikers
Ansprechpartner im LVH:
Alexander Watschinger (Kreditberatung), Tel. 0471 323276, alexander.watschinger@lvh.it
Anbei verschiedene Rundschreiben und Richtlinien zur
Umsetzung der von der Landesregierung getroffenen Beschlüsse zum energetischen
Sanieren mit Kubaturbonus!
Weitere
Informationsabende zu diesem Thema:
Mittwoch, 8. Juli in der Landesberufsschule
"Zuegg" in Meran
Montag, 13. Juli im Haus des Handwerks,
Bozen.
Mittwoch, 15. Juli im Vereinshaus von Graun i. Vinschgau
zum Thema energetisches Sanieren mit Kubaturbonus.
Beginn ist jeweils um 20 Uhr.