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12.02.2012     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Kredit- und Investitionsberatung

Maßnahmen für Betriebe in wirtschaftlicher Krise - Kubaturbonus als Belohnung fürs energetische Sanieren


Das Land startet zurzeit eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung von Betrieben in wirtschaftlicher Krise und berichtet über die Förderungen zum energetischen Sanieren samt Kubaturbonus. Auf verschiedenen, vom LVH organisierten Informationsabenden im ganzen Land erhalten die Besucher ausführliche Informationen dazu. Mit Dokumenten zum Downloaden!

Wer ein vor dem 12. Jänner 2005 errichtetes Gebäude energetisch saniert und auf Klimastandard C bringt, kann als Belohnung vergrößern - vorausgesetzt, es handelt sich um ein Wohngebäude, das sich nicht im Wald, im alpinen Grün oder in der Gewerbezone befindet. Falls alle Voraussetzung erfüllt sind, darf um höchstens 200 Kubikmeter in die Höhe, Breite oder nach unten erweitert werden. "Bis 30. Juli dürfen die Gemeinden Zonen festlegen, wo diese Norm nicht anwendbar ist, um historisch gewachsene Bausubstanz zu schützen", so Umweltlandesrat Michl Laimer beim ersten Informationsabend in Brixen am 6. Juli 2009.

Er wies darauf hin, dass die verschiedenen Abschreibemöglichkeiten inklusive Kubaturbonus nur bis 2010 bestehen. "Wenn diese Maßnahmen umgesetzt werden, gibt es nur Gewinner. Wir sparen Grund und Energiekosten, die Wirtschaft erhält Impulse und es ist familienfreundlich, da mehrere Generationen unter einem Dach wohnen können."

Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft: Nur bis Ende 2009

Amtsdirektor Erwin Pardeller vom Amt für Handwerk stellte verschiedene Maßnahmen der Landesregierung vor, womit Unternehmern der Zugang zu Krediten erleichtert, die Fördersätze für Investitionen, Aus- und Weiterbildung und Internationalisierung erhöht sowie der Bürokratieabbau in Angriff genommen werden soll. "Fast alle Maßnahmen gelten allerdings nur bis Ende 2009", unterstrich Pardeller. Begünstigt werden damit Unternehmen aus allen Sektoren, die sich nachweislich am Stichtag 1. Juli 2008 nicht in einer wirtschaftlichen Krise befunden haben.

Welche Beihilfen bietet das Land an bzw. wer kommt in den Genuss von vorübergehenden Beihilfen?
In Frage kommen nur Unternehmen, die sich am 01.07.2008 laut EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befanden. Laut EU-Definition wird ein Unternehmen als Unternehmen in Schwierigkeiten betrachtet, wenn es diese Voraussetzungen erfüllt:
  • im Falle einer GmbH: mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals ist verschwunden und mehr als ein Viertel dieses Kapitals ist während der letzten zwölf Monate verloren gegangen
  • im Falle von Gesellschaften, in denen mindestens einige Gesellschafter unbeschränkt haften: mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist verschwunden, und mehr als ein Viertel dieser Mittel ist während der letzten zwölf Monate verloren gegangen
  • unabhängig von der Rechtsform: die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Verfahrens, welches die Insolvenz des Unternehmens voraussetzt, sind erfüllt

    Vorübergehende Beihilfen von begrenztem Ausmaß:
  • höchstens 500.000 Euro für den Berechnungszeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2010 (drei Jahre)
  • Beihilfen können nicht mit "de minimis-Beihilfen" kumuliert werden. "De minimis-Beihilfen" seit 1. Jänner 2008 sind abzuziehen
  • das Unternehmen darf am 01.07.2008 gemäß EU-Definition nicht in Schwierigkeiten gewesen sein


    Konkrete Maßnahmen zugunsten der Wirtschaft auf einem Blick:

    1. Erleichterung des Zugangs zu Krediten (Fremdkapital)
  • Aufstockung des Risikofonds von Bürgschaftsgenossenschaften
  • Rückvergütung von 80 Prozent bei Ausfällen von Unternehmen, denen Bürgschaften für Darlehen gewährt worden sind


    2. Gewährung von Darlehen aus dem Rotationsfonds
    a) Darlehen zur Umstrukturierung von Schuldpositionen und zur Beschaffung von Liquidität im Ausmaß von max. 1 Mio. Euro, Laufzeit höchstens 10 Jahre. Das Land übernimmt die Zinsen im Ausmaß von 80 Prozent (Unternehmen müssen also nur 20 Prozent der Zinsen zahlen).

    Folgende Voraussetzungen muss das Unternehmen dabei erfüllen:
  • am 01.07.2008 nicht in Schwierigkeiten (laut EU-Definition)
  • sowie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen:
  • Rückgang der Aufträge von mindestens 30 Prozent in den letzten sechs Monaten
  • Zunahme von mindestens 10 Prozent der uneinbringlichen Kundenforderungen in den letzten sechs Monaten
  • Verschlechterung der Zugangsbedingungen zu Krediten (Rückforderung bzw. Widerruf von bestehenden Krediten)


    b) Darlehen zur Übernahme von Unternehmen in Schwierigkeiten im Ausmaß von höchstens 1 Mio. Euro, Laufzeit höchstens 10 Jahre, Beteiligung Land 80 Prozent)

    Folgende Voraussetzungen muss das Unternehmen dabei erfüllen:

  • bestehende Belegschaft muss für gesamte Laufzeit übernommen bleiben
  • am 01.07.2008 nicht in Schwierigkeiten (laut EU-Definition)


    3. Erhöhung der Fördersätze und der Höchstinvestitionsgrenzen
    Bei Beiträgen für betriebliche Investitionen, die 2009 durchgeführt werden:
  • Zuschlag von + 4 Prozent bei Kleinunternehmen (von 13 Prozent auf 17 Prozent, max. 27 Prozent)
  • + 1 Prozent bei Mittelunternehmen (von 7,5 Prozent auf 8,5 Prozent, max. 16 Prozent)


    4. Erhöhung der Fördersätze bei Aus- und Weiterbildung und Beratung
  • Beitrag im Ausmaß von 70 Prozent (anstatt 50 Prozent) für Aus- und Weiterbildung
  • Beitrag im Ausmaß von 70 Prozent (anstatt 50 Prozent) für Beratung zur spezifischen betrieblichen Krisensituation


    5. Erhöhung der Fördersätze bei Maßnahmen zur Internationalisierung
  • Beitrag im Ausmaß von 70 Prozent anstatt wie bisher 50 Prozent für Studien und Beratungen zu neuen Märkten, Messebeteiligungen u. a.


    6. Entbürokratisierung
  • Beiträge werden gewährt, auch weniger als 50 Prozent bzw. 70 Prozent abgerechnet wird
  • bestehende Beitragssperren werden aufgehoben
  • Investionsprogramm können geändert werden auch ohne vorherige Mitteilung
  • Bei betrieblichen Investition in Immobilien gilt auch Erklärung des Bauleiters oder eines qualifizierten Technikers


    Ansprechpartner im LVH:
    Alexander Watschinger (Kreditberatung), Tel. 0471 323276, alexander.watschinger@lvh.it


    Anbei verschiedene Rundschreiben und Richtlinien zur Umsetzung der von der Landesregierung getroffenen Beschlüsse zum energetischen Sanieren mit Kubaturbonus!


    Weitere Informationsabende zu diesem Thema:
    Mittwoch, 8. Juli in der Landesberufsschule "Zuegg" in Meran
    Montag, 13. Juli im Haus des Handwerks, Bozen. 
    Mittwoch, 15. Juli im Vereinshaus von Graun i. Vinschgau zum Thema energetisches Sanieren mit Kubaturbonus.

    Beginn ist jeweils um 20 Uhr.
  • 07.07.2009, 00:00

     
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