Wer muss das DPS erstellen? Der Datenschutzkodex sieht vor, dass Betriebe, welche sensible Daten mittels
elektronischer Mittel (z. B. Computer) verarbeiten, verpflichtet sind, ein Sicherheitsdokument,
das sog. DPS ("documento programmatico di sicurezza") zu erstellen.
Diese Dokument (DPS) muss jedes Jahr zum
31. März aktualisiert werden.
Vereinfachung:
Betriebe, welche lediglich die folgenden sensiblen Daten mittels elektronischer
Mittel verarbeiten, können anstelle des DPS eine
Eigenerklärung
ausstellen.
a) Daten betreffend den Gesundheits- oder den Krankheitszustand der Mitarbeiter
("dipendenti") bzw. auch Projektmitarbeiter ("collaboratori a progetto")
b) Daten betreffend die Zugehörigkeit zu Gewerkschaftsverbänden oder
anderen Verbänden mit Gewerkschaftscharakter ("adesione ad organizzazioni
sindacali o a carattere sindacale")
Eine Vorlage für die Eigenerklärung finden Sie
hier.
Weiter Informationen erhalten Sie bei der LVH Rechtsabteilung unter Tel. 0471
323 277.