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12.02.2012     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Buchhaltung/Steuerberatung

Frist für die Steuererklärung auf 6. Juli verlängert


Weil das römische Finanzministerium die Branchenrichtwerte für die Steuererklärungen erst mit großer Verspätung zur Verfügung gestellt hatte, drängte der LVH über seinen Dachverband Confartigianato in Rom auf einen Aufschub der diesjährigen Steuerfrist. Mit Erfolg: Der römische Ministerrat hat einen Aufschub der Steuerfrist auf den 6. Juli beschlossen.

Ursprünglich hatte das Finanzministerium den 16. Juni als ersten Termin für die Abfassung der Steuererklärung und die Überweisung der Steuerschuld festgelegt. Für eine Überweisung nach diesem Termin wäre für die Unternehmen ein Zinsaufschlag von 0,4 Prozent fällig gewesen. Der Ministerrat hat den Termin nun per Dekret vom 10. Juni auf den 6. Juli aufgeschoben.
"Mit dem Aufschub der zinslosen Steuerfrist hat der Ministerrat den Unternehmen bzw. deren Wirtschaftsberatern die notwendige Zeit für die Abfassung der Steuererklärung verschafft", begrüßt LVH-Direktor Hanspeter Munter den Beschluss. "Da die Verzögerung auf das Verschulden des Ministeriums zurückging, ist der Aufschub eine korrekte Maßnahme gegenüber den Unternehmen", so Munter.

Erster Termin 6. Juli, zweiter Termin 5. August
Für die Unternehmen aller Wirtschaftssparten, in denen die Branchenrichtwerte ("studi di settore") erforderlich sind, gilt somit der 6. Juli als erster Termin für die Steuererklärung. Die zweite Steuerfrist, also jene mit 0,4 Prozent Zinsaufschlag, wurde von 16. Juli auf den 5. August aufgeschoben.

Bereits 2009 hatte das Finanzministerium einen Aufschub der Steuerfrist beschlossen, da das Ministerium die Branchenrichtwerte bzw. die entsprechend aktualisierte Steuersoftware (Ge.Ri.Co) nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellt hatte.

15.06.2010, 00:00

 
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