Ursprünglich hatte das Finanzministerium den 16. Juni als
ersten Termin für die Abfassung der Steuererklärung und die Überweisung der
Steuerschuld festgelegt. Für eine Überweisung nach diesem Termin wäre für die
Unternehmen ein Zinsaufschlag von 0,4 Prozent fällig gewesen. Der Ministerrat
hat den Termin nun per Dekret vom 10. Juni auf den 6. Juli
aufgeschoben.
"Mit dem Aufschub der zinslosen Steuerfrist hat der
Ministerrat den Unternehmen bzw. deren Wirtschaftsberatern die notwendige Zeit
für die Abfassung der Steuererklärung verschafft", begrüßt LVH-Direktor
Hanspeter Munter den Beschluss. "Da die Verzögerung auf das Verschulden des
Ministeriums zurückging, ist der Aufschub eine korrekte Maßnahme gegenüber den
Unternehmen", so Munter.
Erster Termin 6. Juli, zweiter Termin 5.
August
Für die Unternehmen aller Wirtschaftssparten, in denen die
Branchenrichtwerte ("studi di settore") erforderlich sind, gilt somit der 6.
Juli als erster Termin für die Steuererklärung. Die zweite Steuerfrist, also
jene mit 0,4 Prozent Zinsaufschlag, wurde von 16. Juli auf den 5. August
aufgeschoben.
Bereits 2009 hatte das Finanzministerium einen
Aufschub der Steuerfrist beschlossen, da das Ministerium die Branchenrichtwerte
bzw. die entsprechend aktualisierte Steuersoftware (Ge.Ri.Co) nicht zeitgerecht
zur Verfügung gestellt hatte.