Mit 30. Juni 2010 ist die Tremonti-Ter
Förderung ausgelaufen. Der Steuer-Bonus kann nicht mehr beansprucht werden.
Zur Zeit wird auf politischer Ebene über eine Verlängerung der Tremonti-Ter
Förderung bis Jahresende (2010) diskutiert.Die neue
Steuerbegünstigung "Tremonti-Ter"ist auf den Ankauf ganz bestimmter
neuer Maschinen, Werkzeuge und Anlagen zulässig. Die
"steuerbegünstigten Maschinen"sind aus der Tabelle der Gewerbekennzahlen "Ateco
2007", Abschnitt 28 ersichtlich (siehe Anlage).
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| Giulio Tremonti |
Im Unterschied zur
Tremonti-Investitionsbeihilfe des Jahres 2001 ist
keine
Steuerbegünstigung mehr für den Ankauf von Immobilien, Fahrzeugen oder
Einrichtungsgegenständen vorgesehen.
Die "begünstigten" Neuanschaffungen
gelten nur für den
Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis 30. Juni 2010.
Dabei kann 50 Prozent des Anschaffungswertes vom besteuerbaren Einkommen
des Betriebes abgezogen werden.
Der Steuervorteil hängt also von der
Steuerbelastung des Betriebes ab.
Die Investitionsbeihilfe steht dem
Geschäftsjahr zu, in welchem die Investitionsgüter erworben worden sind:
Für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2009 und dem 31. Dezember 2009 wird
man die Steuerersparnis im Juni/Juli 2010 geltend machen können.
Für Anschaffungen im 1. Halbjahr 2010 kann der Steuerbonus im Juni/Juli 2011
geltend gemacht werden.
Die steuerlichen Anreize können
Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Einzelunternehmen und gewerbliche
Körperschaften beanspruchen. Ausdrücklich ausgenommen sind die
Freiberufler.
Wichtig: Für wirtschaftlich sinnvolle
Investitionen lohnt es sich die neue "Tremonti-Ter" Investitionsbeihilfe in
Anspruch zu nehmen. Leider sind Investitionen in Immobilien, in Einrichtungen
und in Fahrzeuge ausgeschlossen.
Zu beachten ist zudem, dass die
Investitionsbeihilfe widerrufen wird, wenn die Güter innerhalb von zwei
folgenden Geschäftsjahren ab Anschaffung veräußert oder für betriebsfremde
Zwecke verwendet werden.
Stand zum
06.04.2010