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12.02.2012     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Buchhaltung/Steuerberatung

Steuerabsetzbetrag für Möbel, Haushaltsgeräte und PC


Ab dem 7. Februar 2009 wird ein Steuerabsetzbetrag von 20 Prozent für den Ankauf von Möbeln und Elektrohaushaltsgeräten (bis zu einem Maximalbetrag von 10.000 Euro) gewährt. Auf welche Vorgehensweise zu achten ist, erfahren Sie hier. Mit genauen Erklärungen zu den steuerlichen Förderungen und Vorlagen!

Achtung: Der Steuerabsetzbetrag für Möbel, Haushaltsgeräte und PC ist mit 31.12.2009 verfallen! Für das Jahr 2010 ist noch kein Absetzbetrag vorgesehen!

Anbei finden Sie eine Anleitung für den Erhalt der Steuergutschrift von 20 Prozent auf den Ankauf von Möbeln, Haushaltsgeräten und Computer. Folgende Fragen sollen dabei geklärt werden:
  • Wer kommt in den Genuss der Förderungen?
  • Was kann abgesetzt werden?
  • Wie muss bezahlt werden?

    Sollten Fragen offen bleiben, bitte wenden Sie sich an Ihr Bezirksbüro.

    Anbei zum Herunterladen:
  • Erklärung der steuerlichen Förderungen (20 % und 36 %)
  • Anlage 1: Auflistung der Arbeiten, welche mit 36 Prozent gefördert werden (in ital. Sprache)
  • Anlage 2: Schreiben an die Steueragentur von Pescara
  • Anlage 2b: Erklärung zum Ausfüllen des Schreibens an die Steueragentur von Pescara
  • Anlage 3: Vorlage: Schreiben an die Sanitätseinheit und Schreiben an das Amt für technischen Arbeitsschutz
  • Anlage 4: Erklärungen aus den Fachzeitschriften "Il Sole 24 Ore" und "Italia Oggi" zu den steuerlichen Förderungen 2009 für den Haushalt

  • 09.03.2009, 00:00

     
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