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12.02.2012     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Rechtsberatung  /  Arbeitssicherheit

Stressbewertung am Arbeitsplatz ab 2011 verpflichtend


Ab 2011 startet für Betriebe die Pflicht zur Bewertung des Stressrisikos am Arbeitsplatz, vorgesehen vom Arbeitssicherheitsgesetz 81/08. Die Rahmenbedingungen für diese Bewertung hat das Ministerium für Arbeit und Soziales kürzlich in einem Rundschreiben festgelegt. Mit Fragebogen und Checkliste.

Das betreffende Rundschreiben des Ministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie hier.

Die Erhebung des Stressrisikos am Arbeitsplatz ist in zwei Phasen unterteilt:
1) eine notwendige Voranalyse, die von allen Betrieben durchgeführt werden muss;
2) eine eventuelle vertiefte Analyse, die nur dann gemacht werden muss, sofern  aus der Voranalyse das Vorhandensein gewisser Stressfaktoren hervorgeht.

In der Voranalyse überprüft der Arbeitgeber anhand von objektiven und nachprüfbaren Kriterien, ob in seinem Betrieb überhaupt "Stressfaktoren" vorhanden sind.

Dabei untersucht der Arbeitgeber zum einen  verschiedene Alarmzeichen (sog. "eventi sentinella") wie z.B. Unfallzahlen, krankheitsbedingte Arbeitsausfälle, Mitarbeiterwechsel, nicht genossene Urlaubstage, Beschwerden der Mitarbeiter, usw.  Zum anderen müssen auch inhaltliche Faktoren, wie Arbeitsmittel und Arbeitsbelastung, Übereinstimmung der Kompetenzen der Mitarbeiter mit den beruflichen Anforderungen, usw. sowie auch das Arbeitsumfeld berücksichtigt werden.

Ergeben sich aus dieser Erhebung keine besonderen Stressrisiken, so reicht es, wenn  der Arbeitgeber dies schriftlich in der Risikobewertung festhält.

Treten hingegen Stressfaktoren auf, so muss der Arbeitgeber einen Maßnahmenplan  zur Risikovermeidung- und -minderung festlegen und umsetzen. Erweisen sich die gesetzten Maßnahmen als nicht effektiv bzw. ausreichend, muss der Arbeitgeber eine zweite tiefergehende Analyse unter Miteinbeziehung der Beschäftigen (z.B. mittels quantitativen Fragebögen, siehe hier zum Herunterladen) durchführen.

"Vereinfachte Bewertung"  für Betriebe bis zu 10 Mitarbeitern
Gemäß kürzlich veröffentlichten Angaben ("proposta metodologica") des nationalen Institutes ISPESL (hier zum Herunterladen) können Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigen eine vereinfachte Stressbewertung durchführen. Diese ist auf das Ausfüllen einer Checklist (Betriebsindikatoren, hier zum Herunterladen) beschränkt.

Nur wenn aus dieser Analyse stressrelevante Faktoren hervorgehen (Ergebnis über 20 Punkte), müssen weitere Analysen (Arbeitsumfeld und inhaltliche Faktoren) durchgeführt werden. Nach Durchführung dieser "vereinfachten Bewertung" bestätigen Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern dies mittels Eigenerklärung. Eine entsprechende Vorlage finden Sie ebenfalls hier.

Betriebe, welche die Bewertung nicht selbst durchführen wollen, haben die Möglichkeit, die Stressbewertung wie auch alle weiteren Arbeitssicherheitsbewertungen,  gegen Bezahlung von unseren konventionierten Technikerbüros  Fidas GmbH aus Latsch und De Monte GmbH aus Mühlen in Taufers ausarbeiten bzw. auswerten zu lassen.

Weitere Informationen zum Thema Stressbewertung erhalten Sie bei der LVH-Rechtsabteilung unter 0471 323277 oder rechtsberatung@lvh.it.
 

03.01.2011, 00:00

 
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