Arbeitssicherheit: Die römische Regierung hat weitere Änderungen zum aktuellen Arbeitssicherheitsgesetz 81/08 beschlossen. Eine wichtige Änderung ist die Reduzierung des max. zulässigen Abstandes der Bretter der Belagsebene eines Gerüsts vom Mauerwerk von 30 cm auf nur mehr 20 cm.
Die Änderung durch die römische Regierung mit GVD 106/2009 führt dazu, dass
viele Gerüste, welche derzeit auf den Baustellen aufgestellt sind und einen
Abstand von über 20 cm vom Mauerwerk aufweisen, nicht mehr gesetzeskonform sind
und diesbezüglich bei Kontrollen seitens der Inspektoren auch
entsprechende Strafen ausgestellt werden.
Der LVH hat bereits beim
zuständigen Landesamt interveniert und eine Aussprache mit den zuständigen
Verantwortlichen gefordert, mit dem Ziel, eine Übergangsfrist zu erwirken,
innerhalb welcher die aufgestellten Gerüste an die neuen Abstände angepasst
werden können, ohne dass sofort Strafen ausgestellt werden.
Gemäß Art.
138 des Arbeitssicherheitsgesetzes GVD 81/08 dürfen Gerüstebenen in einem max.
Abstand vom Mauerwerk von 20 Zentimeter installiert werden. Gerüste, welche
einen größeren Abstand aufweisen, müssen sofort angepasst werden, oder am Gerüst
müssen alternative Absturzsicherungen montiert werden. Die Arbeiten dürfen erst
nach erfolgter Anpassung fortgeführt werden.
Weitere Informationen
erhalten Sie bei der LVH-Rechtsabteilung unter 0471/323200.
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