Das sog. "Verbesserungsdekret zur Arbeitssicherheit" tritt am 20. August 2009 in Kraft. Es wurde vom Ministerrat am 31. Juli 2009 genehmigt und am 5. August 2009 im staatlichen Amtsblatt veröffentlicht. Hier die wichtigsten Änderungen/Neuerungen:
1) Herabsetzung/Reduzierung
des gesamten Strafapparates. Die Strafen wurden generell um
ca. 30 bis 50 Prozent reduziert
2) Einführung eines sog. Punktesystems für
Baufirmen. Ähnlich wie beim Punkteführerschein bekommen die
Firmen eine gewisse Anzahl von Punkten zugewiesen, welche bei eventuellen
Übertretungen abgezogen werden. Sind die Punkte aufgebraucht, so darf die Firma
nicht weiterarbeiten. Dieses System soll auch auf andere Bereiche ausgedehnt
werden.
3) Abschaffung des sog. "sicheren Datums" (data
certa) auf der Risikobewertung Diese muss nun nicht mehr beim
Notar bzw. bei der Gemeinde oder Post abgestempelt werden, sondern es genügt,
wenn das Dokument von den Verantwortlichen Personen für die Arbeitssicherheit
(Arbeitgeber, Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz, Sicherheitssprecher,
Arbeitsmediziner, usw.) unterzeichnet wird.
Bei Neugründungen hat Betrieb nun 90 Tage Zeit um
die Risikobewertung durchzuführen
4) Aufschub bei Bewertung des Stress-Risikos
am Arbeitsplatz Die Pflicht der Bewertung des Stress-Risikos am
Arbeitsplatz (sog. valutazione dello stress da lavoro correlato) ist auf 31.
Dezember 2009 aufgeschoben worden.
5) DUVRI Kein DUVRI bei Arbeiten bis
zu einer Dauer von zweiTagen nötig, außer es treten gewisse Risiken gemäß Anlage
11 (z.B. Absturzgefahr, Verschüttungsgefahr, Untertagebau, usw.) auf.
6) Abschaffung des Verbots der arbeitsrechtlichen
Untersuchungen vor Arbeitsantritt (der. sog. "visite
preassuntive".) Ab 20. August 2009 ist es wieder möglich,
Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt vom Arbeitsmediziner auf deren
Arbeitstauglichkeit untersuchen zu lassen (das Verbot wurde nach mehreren
Aufschüben im Mai 2009 erstmals angewendet).
7) Auslagerung der Funktion des "RSPP-Leiters
der Dienststelle für Arbeitsschutz" Übt nicht der Betriebsinhaber
selbst die Funktion des RSPP-Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz aus,
sondern überträgt er diese Funktion an eine dritte Person, so muss in Betrieben
mit über fünf Beschäftigten auch die Funktion des Erste-Hilfe und
Brandschutzbeauftragten an die genannte dritte Person übertragen
werden.
8) Ausbildung in Sachen Arbeitssicherheit nun auch
für Führungskräfte (sog. "dirigenti") eingeführt. Neben den
Arbeitnehmern und Vorarbeitern (preposti) müssen nun auch die Führungskräfte
(die sog. "dirigenti") eine Ausbildung in Sachen Arbeitssicherheit
erhalten.
Für weitere
Informationen steht das Büro der LVH-Rechtsberatung zur Verfügung: Tel. 0471
323277.
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