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12.02.2012     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Rechtsberatung  /  Arbeitssicherheit

Neuerungen "Verbesserungsdekret zur Arbeitssicherheit"


Das sog. "Verbesserungsdekret zur Arbeitssicherheit" tritt am 20. August 2009 in Kraft. Es wurde vom Ministerrat am 31. Juli 2009 genehmigt und am 5. August 2009 im staatlichen Amtsblatt veröffentlicht. Hier die wichtigsten Änderungen/Neuerungen:

1) Herabsetzung/Reduzierung des gesamten Strafapparates.
Die Strafen wurden generell um ca. 30 bis 50 Prozent reduziert

2) Einführung eines sog. Punktesystems für Baufirmen.
Ähnlich wie beim Punkteführerschein bekommen die Firmen eine gewisse Anzahl von Punkten zugewiesen, welche bei eventuellen Übertretungen abgezogen werden. Sind die Punkte aufgebraucht, so darf die Firma nicht weiterarbeiten. Dieses System soll auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden.

3) Abschaffung des sog. "sicheren Datums" (data certa) auf der Risikobewertung 
Diese muss nun nicht mehr beim Notar bzw. bei der Gemeinde oder Post abgestempelt werden, sondern es genügt, wenn das Dokument von den Verantwortlichen Personen für die Arbeitssicherheit (Arbeitgeber, Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz, Sicherheitssprecher, Arbeitsmediziner, usw.) unterzeichnet wird.
Bei Neugründungen  hat Betrieb nun 90 Tage Zeit um die Risikobewertung durchzuführen

4) Aufschub bei Bewertung des Stress-Risikos am Arbeitsplatz
Die Pflicht der Bewertung des Stress-Risikos am Arbeitsplatz (sog. valutazione dello stress da lavoro correlato) ist auf 31. Dezember 2009 aufgeschoben worden.

5) DUVRI
Kein DUVRI bei Arbeiten bis zu einer Dauer von zweiTagen nötig, außer es treten gewisse Risiken gemäß Anlage 11 (z.B. Absturzgefahr, Verschüttungsgefahr, Untertagebau, usw.) auf.

6) Abschaffung des Verbots der arbeitsrechtlichen Untersuchungen vor Arbeitsantritt (der. sog. "visite preassuntive".)
Ab 20. August 2009 ist es wieder möglich, Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt vom Arbeitsmediziner auf deren Arbeitstauglichkeit untersuchen zu lassen (das Verbot wurde nach mehreren Aufschüben im Mai 2009 erstmals angewendet).

7) Auslagerung der Funktion des "RSPP-Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz"
Übt nicht der Betriebsinhaber selbst die Funktion des RSPP-Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz aus, sondern überträgt er diese Funktion an eine dritte Person, so muss in Betrieben mit über fünf Beschäftigten auch die Funktion des Erste-Hilfe und Brandschutzbeauftragten an die genannte dritte Person übertragen werden.

8) Ausbildung in Sachen Arbeitssicherheit nun auch für Führungskräfte (sog. "dirigenti") eingeführt.
Neben den Arbeitnehmern und Vorarbeitern (preposti) müssen nun auch die Führungskräfte (die sog. "dirigenti") eine Ausbildung in Sachen Arbeitssicherheit erhalten.

Für weitere Informationen steht das Büro der LVH-Rechtsberatung zur Verfügung: Tel. 0471 323277.

19.08.2009, 00:00

 
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