Licht und Schatten sieht der LVH im neuen "Verbesserungsdekret zur Arbeitssicherheit", das die römische Regierung erlassen hat und am 20. August in Kraft treten wird. Das Dekret führt einige Neuerungen gegenüber dem viel kritisierten Einheitstext zur Arbeitssicherheit vom 15. Mai 2008 ein.
"Das Dekret bringt einige
Vereinfachungen, die wir über die SVP-Parlamentarier in Rom eingebracht haben,
und nimmt die massiven Straferhöhungen wieder zurück. Darüber hinaus setzt es
aber keine ernsthaften Schritte hin zu einer Entbürokratisierung für
Kleinbetriebe und zu mehr Aufklärung und Prävention", erklärt LVH-Präsident
Walter Pichler.
Positiv ist für den LVH, dass die Strafen für
Sicherheitsvergehen nach der drastischen Erhöhung im letzten Gesetz nun wieder
um 30 bis 50 Prozent herabgesetzt wurden. Weiters begrüßt der LVH die die
Abschaffung des sogenannten "sicheren Datums" ("data certa") bei der
Risikobewertung sowie den Aufschub der Bewertung des Stressrisikos auf den 31.
Dezember 2009.
Für Baufirmen führt der Staat ein Punktesystem ähnlich wie
beim Führerschein ein. Bei Vergehen werden dem Betrieb Punkte von einem Guthaben
abgezogen. Wie das Punktesystem genau funktioniert, ist noch nicht klar, es
bleibt die Umsetzung abzuwarten.
Weitere Neuerung ist die Abschaffung des Dokuments "DUVRI"
bei Arbeiten bis zu einer Dauer von zwei Tagen (außer bei Arbeiten mit
bestimmten Risiken). Bei Neugründungen hat ein Betrieb nun 90 Tage Zeit für die
Durchführung der Risikobewertung. Ab dem 20. August ist es außerdem wieder
möglich, Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt vom Arbeitsmediziner auf deren
Arbeitstauglichkeit untersuchen zu lassen.
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