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12.02.2012     /  Home  /  LVH Dienstleistungen  /  Rechtsberatung  /  Arbeitssicherheit

Pflichtkurse zur Arbeitssicherheit nun in Schulunterricht integriert


Vereinfachungen bei den Pflichtkursen zur Arbeitssicherheit im Bauwesen hat der LVH kürzlich in Zusammenarbeit mit der Landesabteilung Berufsbildung erreicht. So wird der achtstündige Grundkurs zur Arbeitssicherheit im kommenden Schuljahr 2009/10 in das Unterrichtsprogramm der Berufsgrundstufe "Handwerk und Technik" integriert.

Markus Bernard
Die Berufsgrundstufe ist das 9. Pflichtschuljahr an den Mittelschulen, welche Schüler, die sich für eine Berufsausbildung entschieden haben, vor Beginn der Lehre absolvieren.
 
Der Gerüstbaukurs PiMUS wird hingegen in den Unterricht der Bauberufe an den Berufsschulen integriert. Die Inhalte beider Kurse entsprechen den gesetzlichen Vorgaben, die entsprechenden Zertifizierungen der Kurse führen die Paritätischen Komitees durch. Beide Kurse sind für Bauhandwerker und Arbeiter im Bauwesen Pflicht.
 
"Der Grundkurs und der Gerüstbaukurs sind die zwei wichtigsten Sicherheitskurse für Handwerker im Bausektor", erklärt Baugruppenobmann Markus Bernard. "Indem beide Kurse in den Unterricht an Mittelschule und Berufsschule eingebaut werden, sind Lehrlinge und Berufsschüler bereits vor der Arbeit in einem Betrieb über wichtige Sicherheitsbestimmungen informiert und müssen diese Kurse nicht mehr nachträglich absolvieren." Dies sei eine Erleichterung für die Betriebe und bringe zudem mehr Sicherheit für die Jugendlichen mit sich, freut sich Bernard.
 
Der Einbau der Sicherheitskurse in das Unterrichtsprogramm an Berufsgrundstufe und Berufsschule erfolgt vorerst für ein Jahr und wird bei positivem Verlauf weitegeführt.
 
 

28.05.2009, 00:00

 
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