Die Berufsgemeinschaft der Feuerungstechniker im LVH
Der Feuerungstechniker beschäftigt sich mit der Planung, Berechnung, Bau, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme, Wartung und Instandsetzung von elektrischen Anlagen.
Seine Kenntnisse reichen von Bauarten der Feuerungssysteme, Elektrizitätslehre,
Elektronik, Elektrotechnik bis hin zu Rechtsvorschriften über Umweltschutz,
Unfallverhütung sowie über Arbeitsschutz und -sicherheit. Die Feuerungstechniker
gehören der Landesberufsgruppe Installation an.
Mit gesetzesvertretenen Dekret Nr. 151/2005 wurden neue Bestimmungen bzgl. der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräte (RAEE) eingeführt. Diese Vorschrift sieht nun vor, dass der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten deren Entsorgung organisieren und finanzieren muss. Dies wurde bisher von der öffentlichen Hand verwaltet.
Die neue UNI-Norm 8364 regelt die Arbeiten der Feuerungstechniker. Bei der Jahresversammlung der LVH-Berufsgemeinschaft im Haus des Handwerks in Bozen wurde darüber informiert. Außerdem auf dem Programm stand die Neuwahl des Berufsbeirats.
Ab sofort ist mit Dekret des Landeshauptmanns (Nr. 31 vom 15. Mai 2007) das neue Wartungsbuch für Heizanlagen in Kraft. Es gilt für neu zu installierende oder erneuerte Heizanlagen mit einem Nennwert von gleich oder über 35 Kilowatt.
Mit dem Beschluss eines Abänderungsantrags hat der römische Senat den Gesetzentwurf der Regierung zu Fall gebracht, der den nationalen Energiekonzernen das Anbieten von Dienstleistungen im Installationsbereich ermöglichte.
Der Vorschlag wurde positioniert - das Ergebnis lässt auf sich warten. Während der Jahresversammlung ging es über die Wartungsbücher für große und kleine Anlagen. Über den Web-Baukasten soll jeder Feuerungsanlagenmonteur einen Internetauftritt erhalten.