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11.03.2010
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Das Handwerk ist mit
seinem 80 Berufen in unserem Alltag allgegenwärtig und überall
gefragt und gefordert, wo es um Flexibilität, um individuelle Fertigungs-und
Arbeitsweisen geht und um maßgeschneiderte Leistungen und Erzeugnisse.
Überall in Stadt und Land werden die unzähligen Leistungen der
vielen Handwerker ständig und wie selbstverständlich in Anspruch
genommen und immer erneut zuverlässig bereitgestellt.
Auf das Handwerk ist
Verlass!
Im
LVH sind an die 60 Berufsgemeinschaften vertreten. Diese gehören
zu den folgenden Berufsgruppen:
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Holz
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Metall
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Installation
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Bekleidung
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Kunsthandwerk
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Körperpflege
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Transporte
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Bau
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Nahrungsmittel
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Verschiedene
Berufe
Klicken
sie auf die linke Leiste unserer Seite und werfen sie einen Blick auf die
Vielfalt der Handwerksberufe. Na dann, gute Fahrt...
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Welche Vorteile in organisatorischer, finanzieller und öffentlichkeitswirksamer Hinsicht ein gemeinsamer Messeauftritt für Handwerksunternehmen hat, darüber informiert der LVH in einer eigenen Broschüre.
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Messebroschüre |
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Bauunternehmen, welche im Jahr 2008 Baumaterialien verwendet haben, die eine Preiserhöhung von mehr als acht Prozent erfahren haben, können nun um Rückzahlung des Mehrbetrages ansuchen. Das Ansuchen muss an jene öffentliche Stelle gerichtet werden, welche den Bauauftrag ausgeschrieben hat. Mit Vorlage für das Ansuchen!
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Rückerstattung |
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Den Schlaumeiern keine Chance geben: Es war immer schon ein Anliegen des Handwerks, dass öffentliche Bauaufträge und Lieferungen nach festgelegten Qualitätsmerkmalen vergeben werden. Nun sollen auf Wunsch von Handwerksvertretern die bestehenden Regelungen verbessert werden.
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Öffentliche Ausschreibungen |
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Ein ungewöhnliches Geschenk zu seinem 66. Geburtstag erhielt Landeshauptmann Luis Durnwalder von den Kaminkehrern im LVH. Eine lebensgroße Pflanze in der Form eines Kaminkehrers soll dem Landeshauptmann noch lange Zeit Gesundheit und Glück bringen.
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Kaminkehrer bei Durnwalder |
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Ab sofort ist mit Dekret des Landeshauptmanns (Nr. 31 vom 15. Mai 2007) das neue Wartungsbuch für Heizanlagen in Kraft. Es gilt für neu zu installierende oder erneuerte Heizanlagen mit einem Nennwert von gleich oder über 35 Kilowatt.
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Heizung |
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